Starke Zentren und neue Verbindungen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau legt den revidierten kantonalen Richtplan zur öffentlichen Bekanntmachung auf.

Die Schwerpunkte der Änderungen betreffen die Kapitel Siedlung und Verkehr. Die grosse Bedeutung der Zentren wird unterstrichen. Unter dem Titel «Mobilität Thurgau» sollen alle Verkehrsträger koordiniert und gefördert werden. Im Vordergrund stehen der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie eine zweispurige Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS). Der Regierungsrat erhofft sich eine intensive öffentliche Diskussion vor der anschliessenden Überarbeitung des Richtplans.

Der Kantonale Richtplan enthält Vorgaben für die räumliche Entwicklung des Thurgaus und setzt wichtige Weichen für den Thurgau von morgen. Er koordiniert die Tätigkeiten von Gemeinden, Kanton, Nachbarkantonen und Bund sowie dem benachbarten Ausland, die sich auf den Raum auswirken, und bezeichnet die Aufgaben der verschiedenen Planungsträger. Der Kantonale Richtplan ist das Führungsinstrument der Thurgauer Kantonsregierung zur Verwirklichung der raumordnungspolitischen Ziele. Er steuert die Siedlungsentwicklung und sorgt dafür, dass der Thurgau ein grüner Kanton von landschaftlicher Schönheit bleibt. Der bestehende Richtplan stammt in den Grundzügen aus dem Jahre 1996 und wurde danach im Rahmen verschiedener Änderungspakete aktualisiert. Die aktuellen Revisionsarbeiten laufen seit dem Jahr 2006. Das Bundesgesetz über die Raumplanung verlangt, dass kantonale Richtpläne alle zehn Jahre einer gesamthaften Überprüfung unterzogen werden.

Die Inhalte des Kantonalen Richtplans wurden auf der Grundlage des «Raumkonzepts Thurgau», das den Kanton in einen breiteren räumlichen Kontext setzt, überprüft und aktualisiert. Die Schwerpunkte der Änderungen betreffen die Kapitel Siedlung und Verkehr, während etwa das Kapitel Landschaft im Wesentlichen weiterhin auf dem vor einigen Jahren im Richtplan umgesetzten Landschaftsentwicklungskonzept beruht.

Schwerpunkte Siedlung und Verkehr
Im Kapitel Siedlung wird der Fokus verstärkt auf die Siedlungsentwicklung nach innen gelegt. Angestrebt wird eine hohe Siedlungsqualität. Ortsein- und Ortsdurchfahrten sollen ansprechend gestaltet werden. Spezielle Aufmerksamkeit gilt dem natürlichen Boden. Wohnformen mit sparsamem Bodenverbrauch sollen gefördert werden. Die grosse Bedeutung der Zentren wird unterstrichen, ein massvolles Bevölkerungswachstum soll vor allem in den zentralen Entwicklungsräumen erfolgen. Entsprechend soll der Bedarf an zusätzlichen Arbeitsplätzen und an Wohnraum weiterhin primär dort abgedeckt werden. Für die Ansiedlung grossflächiger Betriebe sollen die Gemeinden mit Wirtschaftsschwerpunkten strategische Arbeitszonen ausscheiden. Dafür werden ausserhalb des sogenannten Flächenausgleichsprinzips, das eine Vergrösserung der Gesamtfläche des Siedlungsgebietes seit über zwanzig Jahren verhindert, maximal achtzig Hektaren zur Verfügung stehen.

Unter dem Titel «Mobilität Thurgau» entsteht ein Gesamtverkehrssystem, das alle Verkehrsträger koordiniert und fördert, neu auch den Langsamverkehr. Ein Schwerpunkt wird auf den öffentlichen Verkehr in und zwischen den Zentren gelegt. Die entsprechenden Massnahmen – zum Beispiel der Halbstundentakt zwischen Romanshorn und Zürich sowie zwischen Konstanz und Zürich – wurden an das neue Konzept «öffentlicher Regionalverkehr 2010-2015» angepasst. Aber auch in die Strasseninfrastruktur soll substanziell investiert werden. Im Vordergrund stehen eine neue Linienführung der zweispurigen Hochleistungsstrasse zwischen Bonau und Arbon (Bodensee-Thurtal-Strasse, BTS) und die Verbesserung der Verbindung zwischen Amriswil und Kreuzlingen als Kantonsstrasse mit Ortsumfahrungen (Oberlandstrasse, OLS). Dem sogenannten Langsamverkehr (zu Fuss gehen, Velofahren, Skating und Kanufahren) ist eine eigene Ziffer gewidmet. Massnahmen zur Lärmentwicklung der Flughäfen, insbesondere Zürich-Kloten, schliessen das Kapitel ab.

Klare räumliche Ordnung
Die übergeordneten Leitplanken – die Ziele der Raumordnungspolitik mit dem Raumkonzept – werden weiterhin als tragfähig eingestuft und deshalb im Kantonalen Richtplan nur leicht modifiziert. Die Entwicklung des Kantons Thurgau erfolgt zunehmend in einer engen Vernetzung mit Agglomerationen und Grossräumen wie der Metropole Zürich, aber auch mit den kantonsumgebenden Städten Schaffhausen, Winterthur, St. Gallen und Konstanz. Zu den wichtigsten Faktoren der räumlichen Veränderung gehört die Entwicklung der Bevölkerung und der Wirtschaft, namentlich die Lokalisierung der Nachfrage nach Flächen für Wohnen und Arbeiten sowie das damit verbundene Verkehrsaufkommen. Eine klare räumliche Ordnung soll den unterschiedlichen Aufgaben, welche die Zentren und der ländliche Raum zu erfüllen haben, Rechnung tragen. Der Verkehr ist vermehrt auf die Siedlungsentwicklung abzustimmen. Diese Koordination ist besonders für die Zentren von grosser Bedeutung.

Ab dem 28. November 2008 bis Ende Februar 2009 dauert die öffentliche Bekanntmachung. Damit haben alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Behörden, Verbände und Organisationen die Möglichkeit, sich zum revidierten Richtplan zu äussern. Der Richtplan liegt in allen Politischen Gemeinden im Thurgau auf und kann auch im Internet eingesehen werden (www.raumplanung.tg.ch / Bekanntmachung). Nach der Bekanntmachung folgt eine Richtplanüberarbeitung. Anschliessend wird der Regierungsrat den neuen Richtplan beschliessen und dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreiten.


Die Ziele der Raumordnungspolitik:
Mit einer konzentrierten und haushälterischen Bodennutzung kann die Raumplanung einen wirksamen Beitrag zur Erhaltung der Lebensqualität und einer gesunden Umwelt leisten. Daraus lassen sich folgende, dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtete Zielsetzungen ableiten:

– Die Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort ist zu erhalten und zu fördern. Namentlich in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr, Bildung und Kultur sind die Beziehungen zum Grossraum Zürich und den benachbarten Agglomerationen wie St. Gallen und Konstanz zu intensivieren.

– Das Wachstum der Siedlungen ist primär auf die Zentren auszurichten. Die bauliche Entwicklung hat in erster Linie nach innen zu erfolgen. Die zunehmende Mobilität ist durch eine verstärkte Koordination der verschiedenen Verkehrsträger zu bewältigen.

– Der ländliche Raum bildet die Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft. Zugleich dient er dem ökologischen Ausgleich sowie der Erholung. Die Kulturlandschaft mit den typischen Dörfern und Weilern ist in ihrer Eigenart zu pflegen und zu gestalten.

Thurgau / 27.11.2008 - 14:14:00
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