Stark Pflegebedürftige erhalten mehr Geld
AR. Die Ausserrhoder Regierung erhöht die für den Bezug von Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heimtaxen.
Je nach Pflegebedürftigkeit steigt die anrechenbare Tagestaxe um 10 bis 50 Franken.
Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft. Sie kostet den Kanton rund 650 000 Franken pro Jahr.
Durch die neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind neu die Kantone für die Ausrichtung der Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV zuständig. Die Ausserrhoder Regierung hat deshalb per 1. Januar 2008 eine Verordnung erlassen.
Die Tagestaxen wurden an die tatsächlichen Verhältnisse im Kalenderjahr 2007 angelehnt. Die Begrenzung wurde so gewählt, dass rund 80 Prozent der Heimfälle abgedeckt werden konnten, wie die Ausserrhoder Regierung am Donnerstag mitteilte.
Wie Abklärungen bei den Gemeinden zeigten, genüge die gewählte Obergrenze in verschiedenen Fällen nicht mehr. Betroffene Personen seien gezwungen, entweder allfälliges Vermögen zu beanspruchen oder Sozialhilfe zu beziehen, schreibt der Kanton.
Für die maximal anrechenbaren Tagestaxen gilt neu der Grad der Pflegebedürftigkeit einer Heimbewohnerin oder eines Heimbewohners nach dem sogenannten BESA-System. Für Aufenthalte in einem Pflegeheim oder Spital werden die maximal anrechenbaren Tagestaxen bis um 50 Franken pro Aufenthaltstag (bei BESA-Stufe 4) erhöht.