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Stadtrat und IG Hundehaltung verständigen sich

Arbon. Der Stadtrat und die Interessengemeinschaft „Hundehaltung mit Vernunft“ haben sich auf eine veränderte Regelung zur Leinenpflicht verständigt.

Die Interessengemeinschaft „Hundehaltung mit Vernunft“ Arbon forderte immer wieder eine Lockerung der Hundeleinenpflicht und hat ihr Anliegen gegenüber der Stadt mit verschiedenen Aktionen (Unterschriftensammlung, Erscheinen im Parlament) untermauert. Dennoch konnte der Stadtrat den Wünschen der IG Hundehaltung nicht nachkommen, da mit den Regeln die gültige kantonale Gesetzgebung umgesetzt wurde.

Nun kamen die Parteien am 3. Juli 2008 zu einem weiteren Gespräch zusammen und haben eine Einigung erzielt. In den Monaten November bis einschliesslich März dürfen am Seepark- und am Weiherareal die Hunde ohne Leine laufen gelassen werden. Alle weiteren Bestimmungen bleiben bestehen.

Diese Regelung gilt als Versuchsphase in die Zeit vom Herbst 2008 bis Frühling 2009. Im Sommer 2009 werden diese zeitlichen und örtlichen Freigaben ausgewertet und gegebenenfalls angepasst. Seit August 2007 informieren bei den Zugängen zu den Seeuferanlagen zwischen dem Seepark und dem Hafen sowie im Weiherareal und im Pärkli Hinweistafeln über Verhaltensregeln. Zu diesen Verhaltensregeln gehört auch die Leinenpflicht für Hunde.

ThurgauThurgau / 08.07.2008 - 10:50:00