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Stadt Zürich: Hunde im Wald – Leinenpflicht ab 1. April

Im Kurz-Interview erklärt Wildhüter Fabian Kern, warum Hunde von April bis Juli im Wald an der Leine geführt werden müssen.

Wann müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden?


Zwischen 1. April und 31. Juli müssen Hunde im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt an die Leine genommen werden. Die Art oder Länge der Hundeleine spielt keine Rolle. Schlepp- und Rollleinen sind zulässig, solange die Hundehalter*innen ihren Hund festhalten und kontrollieren.

Warum ist die Leinenpflicht für die Tiere im Wald wichtig?

Während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren, die hauptsächlich im Frühling und Sommer stattfindet, sind viele Tiere besonders empfindlich. Rehkitze, Jungtiere und Bodenbrüter benötigen Ruhe und Schutz. Wenn Hunde frei herumlaufen, können sie diese Tiere stören, verletzten oder töten, ihre Nester zerstören oder sie in Panik versetzen.

Die Leinenpflicht im Wald wurde 2023 eingeführt. Welche Erfahrungen hast du vor Ort gemacht?

Zumeist sehr positive. Die meisten Menschen wissen, dass sie damit helfen, die Tierwelt zu schützen, Konflikte zu minimieren und die Natur zu bewahren.

Was passiert, wenn man die Leinenpflicht nicht befolgt?

Wir appellieren an alle Hundehalter/innen, sich strikt an die Regelungen des kantonalen Hundegesetzes zu halten, um die Tierwelt zu schützen. Wer das nicht tut, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein. Polizei, Wildhüter und Jagdaufseher können Ordnungsbussen verhängen. In gravierenden Fällen kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Erinnern möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal: Auf dem Gelände von Friedhöfen und Badeanstalten, auf Schulhausplätzen und auf Spiel- und Sportfeldern gilt ein generelles Hundeverbot.

 

Quelle: Grün Stadt Zürich
Titelbild: Symbolbild © Grün Stadt Zürich

Hunde / 02.04.2024 - 13:06:31