• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Stadt Basel BS: Schockanrufer festgenommen – Vorsicht vor Betrug

Am 22.02.2023, um 16.30 Uhr, hat die Kantonspolizei Basel-Stadt einen mutmasslichen Betrüger angehalten und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt festgenommen.

Dem 67-Jährigen hätte nach einem so genannten „Schocktelefon“ – eine der Maschen der Telefonbetrüge – Geld übergeben werden sollen.



Eine 58-jährige Frau hatte am späteren Nachmittag den Anruf von einer angeblichen Polizistin erhalten. Diese teilte ihr mit, dass ihre Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe, bei welchem eine Person verstorben sei. Sie müsse nun eine Kaution entrichten. Eine weitere Person gab sich sodann am Telefon als ihre emotional aufgelöste Tochter aus. Dank der guten Reaktion der Geschädigten gelang es im weiteren Verlauf, einen mutmasslichen Betrüger – ein polnischer Staatsangehöriger – festzunehmen.

In den vergangenen Tagen haben mehrere ältere Personen Anrufe von Betrügerinnen und Betrügern erhalten – oft nach der oben geschilderten Masche, zuweilen mit abgewandeltem Vorgehen. Diese Personen teilten ihnen mit, dass sie Ziel eines Einbruches seien, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von falschen Abbuchungen geworden seien. Die Anruferinnen und Anrufer gaben sich als Kriminalbeamte und Polizisten oder als Sicherheitsverantwortliche von Banken aus.

Zur Erinnerung weitere Vorgehen der Täter

Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so beispielsweise diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren.

Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auch auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben oder an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen. Falsche Polizisten versuchen sodann, Personen in Angst und Schrecken zu versetzen – etwa, weil bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen, oder weil ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und bei Nichtbezahlung der Busse verhaftet werde.

Hinweise der Staatsanwaltschaft

  • Die Polizei fordert allgemein nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben.
  • Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen.
  • Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck oder weitere Wertgegenstände aushändigt.
  • Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.
  • Die Polizei verlangt kein Geld, damit man nicht verhaftet wird.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft

  • Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen.
  • Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117.
  • Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung oder zu Ihrem Haus.
  • Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen.
  • Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf.
  • Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen.
  • Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand.
  • Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt.
  • Gewähren Sie keinen Unbekannten (Fremd-) Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone.
  • Sollte sich jemand als Polizist oder Kriminalbeamtin ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117.

Weitere Informationen

Empfehlenswert sind der Flyer der Kantonspolizei Basel-Stadt (www.bs.ch/publikationen/polizei/telefonbetrug.html) zu dieser Betrugsmasche und die thematische Webseite der Kantonspolizei Zürich (www.telefonbetrug.ch).

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

Basel-StadtBasel-Stadt / 23.02.2023 - 14:35:21