Staatsanwaltschaft sind Hände gebunden
St.Gallen. Ob dem Lehrermörder Ded Gecaj in St.Gallen der Prozess gemacht werden kann, ist noch unklar. Auch, ob er wegen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs angeklagt werden kann.
Der Serbe Ded Gecaj wurde am Montag, 13. August, in seinem Haus im Kosovo verhaftet und sitzt jetzt in Auslieferungshaft. Wann und ob er an die Schweiz ausgeliefert wird, ist noch unklar. Die zuständige Untersuchungsrichterin Ursula Brasey hofft aber, dass der St.Galler Lehrermörder noch in diesem Jahr ausgeliefert und ihm dann im nächsten Jahr in St.Gallen der Prozess gemacht werden kann.
Nur in in Fällen schwerwiegender Delikte kommt es vor, dass ein Land einen eigenen Staatsangehörigen ausliefert. Im Falle von Gecaj handelte das Bundesamt für Justiz in einem Schriftenwechsel mit der UNMIK die Modalitäten aus, um in diesem Einzelfall die Auslieferung eines Kosovaren an die Schweiz zu ermöglichen und Gecaj in Auslieferungshaft zu nehmen. Über die Auslieferung entscheidet nun das Auslieferungsverfahren. Das kann Wochen, aber auch Monate dauern.
Wird die Auslieferung gutgeheissen, muss zusätzlich abgeklärt werden, wegen welcher Delikte Gecaj ausgeliefert werden wird. Untersuchungsrichterin Brasey: «Die Staatsanwalt will Gecaj wegen Mordes und mehrfachen sexuellen sowie körperlichen Missbrauchs seiner Tochter anklagen. Wird er aber einzig wegen des Tötungsdelikts ausgeliefert, können wir ihn auch nur deswegen anklagen.»
Gecaj selbst flüchtete nach dem Tötungsdelikt am St.Galler Lehrer P.S. in sein Heimatland. Gegenüber den dortigen Behörden gestand er die Tat. Von Schweizer Behörden konnte er dazu bis jetzt noch nicht befragt werden. Wie ein Schweizer Gericht sein Geständnis vor ausländischen Behörden werten wird, muss sich erst zeigen. Einen solchen Fall hat es in der Schweiz bisher noch nie gegeben.
Wird Gecaj in der Schweiz wegen Mordes verurteilt, muss er mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen.
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Ded Gecaj in Auslieferungshaft, 15.8.2007



























