Staatsanwaltschaft bestraft 39-jährigen Algerier
Zug/ZG. 170 Tage unbedingte Freiheitsstrafe für abgewiesenen Asylbewerber Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat einen 39-jährigen Algerier mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 170 Tagen, mit einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu 10 Franken sowie mit einer Busse von 500 Franken bestraft.
Dem Mann, der sich illegal in der Schweiz aufhält, werden unter anderem die mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer, die mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum von Kokain) sowie die Hinderung einer Amtshandlung zur Last gelegt.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Verurteilte musste seine Strafe bereits antreten.
Bezahlt der 39-Jährige die unbedingte Geldstrafe und die Busse nicht, so drohen ihm 10 weitere Tage Freiheitsstrafe.