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St-Maurice VS: Manipulierter Fahrtschreiber und Kabotage

Am 19. Dezember 2022 wurde der Lenker eines in Moldawien zugelassenen leichten Anhängerzuges von den Agenten des Schwerverkehrskompetenzzentrums in St-Maurice angehalten.

Die Ermittlungen der Kantonspolizei ergaben, dass der Fahrer die Sicherung für die Stromversorgung des digitalen Fahrtschreibers entfernt hatte, wodurch ein korrektes Ablesen der Daten verunmöglicht wurde.

Am nachfolgenden Abend wurde ein in Polen immatrikulierter Reisebus von den Spezialisten des Schwerverkehrskompetenzzentrums angehalten, als er sich auf einem Inlandtransport befand. Er wurde wegen Kabotage angezeigt.

Am Montagabend gegen 17:30 Uhr wurde ein in Moldawien zugelassener Anhängerzug auf das Gelände des Schwerverkehrskompetenzzentrums in St- Maurice eskortiert, wo diverse Kontrollen des Fahrzeugs und seiner Insassen durchgeführt wurden.

Nach umfangreichen technischen Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Fahrer die Sicherung entfernt hatte, welche den Fahrtschreiber ordnungsgemäss funktionieren liess. Durch das Entfernen der Sicherung wurden die Daten über die Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrenen Kilometer nicht aufgezeichnet.

Der Fahrer, ein 35-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, sowie der Verantwortliche des Unternehmens wurden bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt verzeigt Das Fahrzeug wurde bis zur Behebung der Mängel stillgelegt. Eine Bussgeldgarantie von CHF 9’870.- eingezogen.

24 Stunden später wurde ein polnischer Reisecar angehalten. Die Kontrollen ergaben, dass der 57-jährige polnische Lenker, mit 14 malaysischen Touristen an Bord, eine Rundreise innerhalb der Schweiz durchführte. Auch dieser wurde bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, sowie beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BZG) angezeigt. Eine Bussengarantie von CHF 4’000.- wurde einkassiert.

Zudem wurde am Freitag, 16. Dezember 2022 ein Fall von Kabotage, in Verbindung mit Gütertransport, von den Agenten verzeigt.

Die Kantonspolizei erinnert

Bei einem internationalen Transport zu gewerblichen Zwecken mit einem leichten Anhängerzug bzw. einem Gesamtgewicht des Zuges von mehr als 3’500 kg ist der Einbau eines Fahrtenschreibers obligatorisch. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV1) identisch wie bei den Fahrzeuglenkern von Lastwagen.

Im Ausland zugelassene Motorfahrzeuge und Anhänger, die dem entgeltlichen Transport von Personen oder Gütern dienen, die in der Schweiz aufgenommen und anschliessend in der Schweiz abgesetzt werden (Binnentransporte), fallen unter den Begriff der Kabotage.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Kantonspolizei Wallis

+Instagram-CH / 22.12.2022 - 08:40:15