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«St.Galler Metzgereien nicht benachteiligen»

Der Kanton St.Gallen erhebt Einsprache gegen die Eintragungsgesuche des Metzgermeisterverbandes Appenzellerland.

Der Metzgermeisterverband Appenzellerland beantragt beim Bundesamt für Landwirtschaft die Registrierung von Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Pantli und Appenzeller Siedwurst als geschützte geografische Angaben. Diese Spezialitäten werden jedoch seit Generationen auch in St.Galler Gemeinden und Metzgereien hergestellt.

Die beantragte Grenzziehung sieht zwar vor, dass die vier St.Galler Gemeinden Eggersriet, Thal, St.Gallen und Gossau einbezogen werden. Das Toggenburg gehört aber nicht dazu, und das ist für die St.Galler Regierung nicht nachvollziehbar und willkürlich.

Seit alters her besteht ein reger Austausch zwischen den Kantonen St.Gallen und Appenzell. Topographie, Klima und Produktionsgrundlagen sind sehr ähnlich, und auch die Kultur der Appenzeller und Toggenburger Bevölkerung rund um den Alpstein hat viele Gemeinsamkeiten.

Die südlichen und westlichen Kantonsgrenzen von Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden bilden nicht den Abschluss des Alpsteins, vielmehr erstreckt sich der Gebirgszug geologisch weit ins Toggenburg hinein.

Nur Schweizer Fleisch
Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist es für die St.Galler Regierung, dass für die Herstellung von Appenzeller Mostbröckli Importfleisch verwendet werden darf. Die Beschaffung der Rohstoffe ist in der Ostschweiz, auf jeden Fall in der Schweiz, problemlos möglich.

Die St.Galler Regierung beantragt daher, dass das geographische Gebiet für Appenzeller Mostbröckli, Siedwurst und Pantli neben den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden den ganzen Kanton St.Gallen umfassen soll und dass für das Appenzeller Mostbröckli Schweizer Fleisch verwendet werden muss.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 22.01.2009 - 09:46:00