SSK/CPS lehnt Durchsetzungsinitiative ab
CH. Donnerstag, 21. Januar 2016. Der Vorstand der SSK/CPS begrüsst und unterstützt die Möglichkeit, kriminelle Ausländer des Landes zu verweisen. Er lehnt aber die "Durchsetzungsinitiative" ab. Die Initiative steht im Widerspruch zu grundsätzlichen Prinzipien unseres Rechtsstaates, führt zu stossenden Ergebnissen und bedeutet einen grossen finanziellen Mehraufwand.
Die SSK/CPS befürwortet eine konsequente Anwendung der heutigen Regelung der Landesverweisung und die Verschärfungen, die sich aufgrund der Ausschaffungsinitiative ergeben. Sie kann sich aber nicht damit abfinden, dass in der Schweiz integrierte und verwurzelte Ausländer gleich behandelt werden wie beispielsweise einzig mit kriminellen Absichten einreisende Kriminaltouristen.
Die Befürworter der Durchsetzungsinitiative streichen als Vorteil hervor, dass eine Landesverweisung nicht nur von Gerichten, sondern auch im viel weniger aufwändigen Strafbefehlsverfahren der Staatsanwaltschaft angeordnet werden kann. Dies dürfte sich jedoch als Bumerang erweisen.
Auf der einen Seite ist davon auszugehen, dass in diesen Fällen keine Geständnisse mehr erfolgen, da die Landesverweisung einen schweren Eingriff in Individualrechte darstellt. Damit entfällt die Verfahrenserledigung durch Strafbefehl und ein ordentliches Gericht muss den Fall beurteilen.
Auf der anderen Seite kann es zwar zu Geständnissen kommen, aufgrund der automatischen Landesverweisung wird der Strafbefehl jedoch angefochten. Die Verurteilten haben nichts mehr zu verlieren und werden erfahrungsgemäss den ganzen Rechtsmittelweg ausschöpfen. Damit ist mit Rechtsmitteln bis vor Bundesgericht bzw. den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu rechnen. Die prognostizierte Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung wird einen Einbruch erfahren.
Die SSK/CPS geht davon aus, dass in der grossen Mehrheit der Fälle, in denen eine Landesverweisung droht, eine Verteidigung einzusetzen ist. Diese wird aufgrund der Schwere des Eingriffs in Individualrechte in der Regel vom Staat bezahlt.
Geht man schweizweit von jährlich mehreren tausend Verfahren aus, in denen eine Verteidigung bestellt werden muss, werden auf den Staat Mehrkosten in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages zukommen. Zudem ist mit zusätzlichen Gerichts- und Dolmetscherkosten zu rechnen.
Die Bestimmungen der Durchsetzungsinitiative treten bei Annahme auf den 28. Februar 2016 in Kraft. Landesverweisungen werden auf Strafbefehle Auswirkungen haben, die ab diesem Tag ausgesprochen werden.
Die SSK/CPS hat für den Fall der Annahme der Durchsetzungsinitiative zur Unterstützung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eine Empfehlung ausgearbeitet, die eine einheitliche Umsetzung ermöglichen soll.



























