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Spielzeugpistolen unter Beschuss

St.Gallen. Seit in der Schweiz das neue Waffenrecht in Kraft getreten ist, gelten für den Besitz von Spielzeugpistolen strenge Regeln. In St.Gallen zum Beispiel kontrolliert die Polizei Händler.

Seit in der Schweiz das neue Waffenrecht Mitte In der Vergangenheit sei es immer wieder zu Überfällen mit Luftdruck-Pistolen oder Soft-Air-Guns gekommen, sagt Jörg Frischknecht von der Kantonspolizei St.Gallen. Mit dem neuen Waffengesetz könne der Missbrauch besser bekämpft werden. Die wichtigste Neuerung: Neben Schreckschusspistolen und Soft-Air-Guns unterstehen seit letzten Dezember auch Imitationswaffen dem neuen Gesetz. Spielzeugwaffen, die echten Waffen gleichen, dürfen nur noch verkauft werden, wenn der Verkäufer über eine «Waffenhandelsbewilligung für Nichtfeuerwaffen» verfügt. Zusätzlich muss beim Kauf ein Vertrag unterschrieben werden, den Käufer und Verkäufer zehn Jahre lang aufbewahren müssen. Auch der Waffenhandel unter Privaten erfordert neu einen Waffenerwerbsschein oder einen schriftlichen Vertrag.

Prüfung für Händler
Im Kanton St. Gallen haben die beiden Händler, die im grossen Stil Soft-Air-Guns und Luftdruckpistolen verkaufen, eine provisorische Waffenhandelsbewilligung erhalten. «Die Händler müssen jetzt noch eine schriftliche Prüfung absolvieren», sagt Frischknecht. Wer mit solchen Waffen handeln wolle, müsse diese Prüfung bestehen. Weitere Gesuche für Waffenhandelsbewilligungen sind bei der St.Galler Kantonspolizei bislang keine eingegangen. Die Polizeiposten sind aber angewiesen worden, Spielwaren- und Sportgeschäfte zu überprüfen, ob sie Waffen, die unter die neuen Regeln fallen, verkaufen. Frischknecht rechnet damit, dass viele Geschäfte solche Waffen aus dem Sortiment nehmen.

Verwechslungsgefahr mit echten Waffen
Die Konsequenzen der neuen Bestimmungen spüren neben den Händlern auch Besitzer von Spielzeugpistolen. Das Gesetz erlaubt zwar unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf von Imitationswaffen, verbietet jedoch das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit. Doch gerade jetzt in der Fasnachtszeit bieten viele Grossverteiler Spielzeugwaffen an. Auch bei diesen Knallpistolen besteht häufig Verwechslungsgefahr mit echten Waffen, womit sie unter die neue Regelung fallen. Die kleinen Cowboys, Räuber und Polizisten werden aber auch in diesem Jahr nicht auf ihre «Chäpseli»-Pistolen und Schiesseisen verzichten müssen. «Wir werden sicher niemanden wegen einer Spielzeugpistole an einem Fasnachtsumzug verhaften», erklärt Frischknecht. Anders sehe es bei Erwachsenen aus, die nachts mit Spielzeugwaffen durch die Gegend rennen, die von echten Waffen nicht zu unterscheiden sind. Sie müssen mit einer Busse rechnen.

Durchsichtige Wasserpistolen weiterhin erlaubt
Doch wann wirkt eine Spielzeugwaffe täuschend echt und wann ist sie als reines Spielzeug zu erkennen? Darüber gab Simone Rusterholz vom Bundesamt für Polizei (fedpol) am Dienstag in der Sendung «Espresso» von Radio DRS Auskunft: Nur ganz klar nicht als Feuerwaffen erkennbare Gegenstände wie durchsichtige Wasserpistolen gelten weiterhin als Spielzeug, sagte sie.

St.GallenSt.Gallen / 11.02.2009 - 14:39:30