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Spezialmedizin: Gesamtschweizerisch planen

Frauenfeld. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Interkantonale Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin unterzeichnet. Diese regelt die gesamtschweizerische Planung im Bereich der hochspezialisierten Medizin.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung verpflichtet die Kantone, im Bereich der hochspezialisierten Medizin gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung zu beschliessen. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, so legt der Bundesrat fest, welche Spitäler für welche Leistungen auf den kantonalen Spitallisten aufzuführen sind. Die Gesetzesbestimmung zwingt die Kantone also zum Handeln.

Die von den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren ausgehandelte Vereinbarung verzichtet auf eine starre Definition der hochspezialisierten Medizin. Stattdessen beruht sie auf einem Kriterienkatalog, der Hinweise dafür liefert, ob bei einer medizinischen Leistung, einem Bereich oder einer Einrichtung Koordinations- oder Konzentrationsbedarf besteht. Mit dem Beitritt zur Vereinbarung verlieren die Kantone zwar einen Teil der Planungshoheit, sie bleiben aber immerhin in ihrer Regelungskompetenz insoweit autonom, als sonst die gesamtschweizerische Planung vom Bundesrat übernommen würde.

Der Kanton Thurgau ist zurzeit von der Vereinbarung nicht betroffen, weil die auf seinem Gebiet tätigen Spitäler keine Leistungen erbringen, die der hochspezialisierten Medizin zuzurechnen sind. Im Thurgau liegt der Beitritt zur Vereinbarung gestützt auf das Gesundheitsgesetz in der Kompetenz des Regierungsrates. Der Beitritt zieht für den Kanton Thurgau jährliche Kosten von rund 50 000 Franken nach sich.

ThurgauThurgau / 10.04.2008 - 12:55:00