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Soll Gemeinderat mitsteigern?

Güttingen. An der nächsten Gemeindeversammlung ist der Kauf der Liegenschaft Lindeneck traktandiert.

Im gleichen Zeitraum wie die Verhandlungen mit der beauftragten Maklerfirma bzw. der zuständigen Hypothekarbank stattfanden, erklärte die nominelle Besitzerin Insolvenz.

Darauf eröffnete das Bezirksgericht Arbon das entsprechende Konkursverfahren.

Durch das Konkursverfahren ist eine Handänderung der Liegenschaft nur noch unter bestimmten Bedingungen und unter Mitwirkung des Konkursamtes möglich.

Wenn die Gemeinde die Liegenschaft erwerben will, muss beim Konkursamt ein entsprechendes Angebot eingereicht werden. Dieses wird den Gläubigern zur Stellungnahme unterbreitet. Wenn alle Gläubiger dem Angebot zustimmen, kann die Übertragung der Liegenschaft erfolgen.

Wird jedoch von einem Gläubiger die Versteigerung verlangt, hat diese Vorrang vor einem freihändigen Verkauf.

An der Gemeindeversammlung ist somit eine Anpassung der Traktandenliste erforderlich. Denn es wird nicht über den Kauf Liegenschaft, sondern über eine Offertstellung an das Konkursamt zu entscheiden sein.

Ebenfalls wird darüber zu befinden sein, ob dem Gemeinderat ein Mandat zur Ersteigerung des Grundstückes, sollte es zur Gant kommen, erteilt wird.

Der Gemeinderat hofft auf eine rege Teilnahme an der kommenden Gemeindeversammlung und lädt alle Stimmbürgerinnen und -bürger herzlich ein.

ThurgauThurgau / 10.01.2008 - 14:04:00