• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Sind die Einwohner zufrieden?

Teufen. Die Gemeinde wird zukünftig pro Amtsperiode eine Einwohnerzufriedenheits- Umfrage durchführen.

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Teufen geht Folgendes hervor:

Petition für «Beibehaltung Linienführung der heutigen Bündtstrasse»
Mit der neuen Erschliessungsstrasse «Fadenrain» sollen das Quartier Bündt/Unterrain und die beiden Bahnübergänge vom motorisierten Verkehr entlastet werden.

Die Grundstücke ab Bündtstrasse 18 werden zukünftig über die Fadenrainstrasse erschlossen; damit fällt auch der eine grosse Neigung aufweisende Abschnitt bei der Liegenschaft «Bündt» weg. Die Fusswegverbindungen erfahren dadurch keine Änderung und sind durchgehend offen.

Die Vorarbeiten dazu wurden mit der Quartierplanung, dem Baugesuch für die Fadenrainstrasse sowie die Strassenbauarbeiten unter der «Frohen Aussicht» geschaffen. Die Übernahme der Fadenrainstrasse in das Eigentum der Einwohnergemeinde Teufen ist vertraglich vereinbart, jedoch noch nicht terminiert.

In der am 5. September eingereichten Petition können sich die 146 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnet mit der neuen Linienführung der Fadenrain, beziehungsweise Bündtstrasse nicht einverstanden erklären. Sie beantragen dem Gemeinderat an der bis anhin gültigen Linienführung festzuhalten. Die Bündtstrasse sei vollumfänglich und dauerhaft für Fussgänger und den allgemeinen Verkehr offen zu halten.

Zur Verbesserung der Sicherheit bei den Bahnübergängen wird vorgeschlagen, den Strassenabschnitt Unterrain – vom Claro-Laden bis zur Einmündung in die Bündtstrasse – mit einem allgemeinen Fahrverbot (Anstösser berechtigt) zu belegen.

Der Gemeinderat hat vom Eingang und Inhalt der Petition Kenntnis genommen und die Baukommission mit der Vernehmlassung beauftragt. Nach dem Vorliegen dieser Unterlagen wird der Gemeinderat die Petition behandeln und darüber informieren.

Nachtragskredit für die Sanierung im Jonenwatt
An der Sitzung anfangs Mai hat der Gemeinderat den in der Investitionsrechnung budgetierten Kre¬dit in der Höhe von 75’000 Franken für die Sanierung des Einlenkers der Gemeindestrasse in die Kantonsstrasse freigegeben.

Die Budgetzahlen basierten auf der Annahme, dass – wie in anderen Fällen üblich – mindestens die Hälfte des Koffermaterials wieder verwendbar ist. Sondierungen haben nun ergeben, dass unter dem bestehenden Belag kaum Kies vorhanden ist. Das fehlende Material muss zugeliefert werden.

Zusammen mit einer von der Bahn gewünschten Absenkung des Strassenniveaus im Gleisbereich entstehen Mehrkosten von 40’000 Franken. Der Gemeinderat hat den für diese Arbeiten erforderli¬chen Nachtragskredit zulasten der Investitionsrechnung gutgeheissen.

Stiftung Grubenmann-Sammlung
Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Stiftungsrates haben gemäss Stiftungsurkunde primär die Aufgabe, die bestehende Grubenmann-Sammlung zu erhalten, zu entwickeln und in grössere Zusammenhänge zu stellen. Sie werden dabei von der Gemeinde unterstützt und entlastet: Die Buchhaltung wird durch die Finanzverwaltung professionell und kostenlos geführt.

Qualitäts-System der Gemeinde Teufen; Einwohner- und Mitarbeiterzufriedenheit
Mit der Inkraftsetzung des Qualitäts-Systems per 1. April hat sich der Gemeinderat in seiner Funktion als Führungsebene verpflichtet, einmal pro Amtsperiode je eine Einwohnerzufriedenheits-Umfrage und eine Mitarbeiterbefragung durchzuführen.

Diese Instrumente sind nicht neu; die Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner wurde bereits in den Jahren 2001 und 2005 erfragt und die Mitarbeiterbefragung wurde in den Jahren 2000, 2002 und 2006 durchgeführt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die nächsten Erhebungen in den Jahren 2009 (Einwohnerzufriedenheit) und 2010 (Mitarbeiterzufriedenheit) vorzusehen.

Verwaltungsinterne Finanzaufsicht
Gemäss den Bestimmungen des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes, die auch für die Gemeinden Gültigkeit haben, dient die verwaltungsinterne Finanzaufsicht der Dienstaufsicht des Gemeinderates. Nebst der laufenden Prüfung der Buchführung, der Vermögenswerte, der Systemprüfung der Organisation im Kassen- und Rechnungswesen beinhaltet diese Arbeit auch die Prüfung der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung der hierfür eingesetzten Instrumente (Effektivität, Effizient und Wirtschaftlichkeit).

Der Gemeinderat hat den für diese Arbeiten erforderlichen Prozess «Verwaltungsinterne Finanzaufsicht» und die dazugehörigen Checklisten genehmigt und in Kraft gesetzt.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 20.09.2007 - 08:16:00