Sieben neue Kandidaten
Romanshorn. Am nächsten Wochenende können die Stimmberechtigten über je eine eidgenössische und kantonale Vorlage abstimmen.
Am 8. Februar können die Romanshorner Stimmberechtigten über je eine eidgenössische und kantonale Vorlage (Volksabstimmung zum Freizügigkeitsabkommen und Volksabstimmung zur kantonalen Verfassungsänderung) abstimmen sowie die beiden Schulbehörden (erster Wahlgang Erneuerungswahl) und drei Mitglieder für die Einbürgerungskommission (zweiter Wahlgang Ersatzwahl) wählen. Das Stimm- und Wahlmaterial wird den Stimmberechtigten in den nächsten Tagen zugestellt.
Wer kandidiert für die Einbürgerungskommission? Für die drei vakanten Sitze in der Einbürgerungskommission kandidieren im zweiter Wahlgang sieben in Romanshorn wohnhafte Personen. Gemäss dem kantonalen Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht erhalten die Stimmberechtigten bei einem zweiter Wahlgang keine Namensliste mit dem Wahlmaterial. Wie bereits früher mitgeteilt, werden nachstehend die bisher gemeldeten Kandidaturen für den zeiter Wahlgang der Einbürgerungskommission in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt:
– Elisabeth Bilgeri, Grünes Forum
– Karin Fink, FDP
– Sibylle Lieberherr, CVP
– Heinz Rutishauser, parteilos
– Mario Scherrer, SVP
– Thomas Walliser Keel, parteilos
– Markus Zellweger, parteilos
Dies ist keine offizielle Namensliste gemäss Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht. Es können auch andere Personen auf den Wahlzettel geschrieben werden, die hier nicht erwähnt sind. Gewählt sind im zweiten Wahlgang jene drei Kandidaten bzw. Kandidatinnen, die am meisten Stimmen erzielen.
Korrekte Stimmabgabe Bei der brieflichen Stimmabgabe kommt es immer wieder vor, dass der Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben ist oder die Stimm- und Wahlzettel nicht in einem verschlossenen Couvert abgegeben werden. Das ist vorschriftswidrig und hat zur Folge, dass die Stimmabgabe ungültig ist. Ebenfalls ungültig ist die Stimmabgabe, wenn der Stimmrechtsausweis zusammen mit den Stimm- und Wahlzetteln in einem verschlossenen Couvert abgegeben wird.
Wie wird brieflich gestimmt? Auf dem Stimmrechtsausweis wird die Erklärung «Ich stimme brieflich» unterschrieben. Die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel sind im beiliegenden A6-Lochkuvert zu verschliessen (alle Stimmzettel in einem Kuvert). Dieses Kuvert sowie der unterschriebene Stimmrechtsausweis können mit dem Briefumschlag, in dem das Abstimmungsmaterial zugestellt wurde, frankiert der Post übergeben, in den Briefkasten beim Gemeindehaus (Seite Bahnhofstrasse) eingeworfen oder bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden. Bitte darauf achten, dass der Briefumschlag nur das Stimmmaterial einer Person enthält.
Weitere Abstimmungsmöglichkeiten Die Stimmabgabe ist im Weiteren vom 2. bis 6. Februar beim Informationsschalter (Gemeindehaus, Parterre, Büro 2) oder während den Urnenöffnungszeiten von Freitag bis Sonntag, 6. bis 8. Februar, im Bahnhof, Rebsamenschulhaus, Schulhaus Holzenstein oder Schulhaus Spitz möglich. Die genauen Urnenöffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.