Sicherheitschef des Openairs für Grossbrand verantwortlich

Frauenfeld/TG. Der Sicherheitschef des Openairs sowie der Zuständige für die Parkplatzbewirtschaftung sind verantwortlich für den Grossbrand am 14. Juli 2007.

Damals waren auf einem Feld, das als Parkplatz
diente, 43 Autos ausgebrannt.
 
Das Bezirksgericht Frauenfeld sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Brand durch den heissen Katalysator eines Fiat Punto ausgelöst worden war. Dieser hatte ein Feld entzündet, das die Organisatoren kurzfristig als weiterer Parkplatz ausgewiesen hatten und auf dem zuvor reifer Weizen geerntet wurde.

Autofahrer trifft keine Schuld
Die trockene Stoppeln entzündeten sich und es entstand ein Grossbrand, bei dem ein Gesamtschaden von rund 800 000 Franken entstand. Ebenfalls angeklagt war der Fahrer des Autos, das den Brand ausgelöst hatte.
Ihn treffe jedoch keine Schuld, befand das Gericht. Ihm sei der Parkplatz zugewiesen worden, auf dem bereits rund 40 andere Autos standen. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, dass er die Betriebsanleitung seines Autos nicht gelesen hatte, wo auf Seite 145 ein Warnhinweis auf die hohen Temperaturen des Katalysators zu lesen ist.

Niedrige Geldstrafe
Die Verantwortung trage der Sicherheitschef, so das Bezirksgericht. Er müsse alle Aspekte in Betracht ziehen, auch wenn die Zeit für Entscheidungen dränge.Auch dem für die Parkplatzbewirtschaftung Zuständigen hätte das viele Stroh auffallen müssen.

Als Hauptverantwortlichen verurteilte das Gericht den Sicherheitschef zu fünf Tagessätzen zu je 200 Franken und einer Busse von 1000 Franken. Der für die Parkplätze Zuständige erhielt eine Geldstrafe von drei Tagessätzen zu je 140 Franken und eine Busse in Höhe von 420 Franken. Ausserdem müssen sie die
Verfahrens- und Untersuchungskosten tragen.

Keine kriminelle Energie
Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Niemand habe mit einem Brand gerechnet, auch nicht die Polizei und die Feuerwehr, die vor Ort präsent waren, betonten sie. Das Parkieren auf Feldern bei Grossanlässen sei üblich und beide Angeklagten hätten nicht mit krimineller Energie gehandelt.
Wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, wollen die Anwälte prüfen, ob sie Berufung einlegen werden. Den Schaden hat die Haftpflichtversicherung des Veranstalters bereits bezahlt. Sie hat keine Zivilforderungen geltend gemacht.

Thurgau / 06.05.2009 - 13:43:50
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