Sicher Velo fahren: Beginn der «praktischen Verkehrsschulung 2012»
Liestal/Ganzer Kanton BL. Ab dem kommenden Dienstag, 17. April 2012, wird die Polizei Basel-Landschaft bis Mitte Juni wiederum die bekannte und beliebte «Praktische Verkehrsschulung» in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft durch führen. Rund 3000 Schülerinnen und Schüler der vierten Primarklassen profitieren in den nächsten Wochen von dieser Instruktion.
Unter dem Motto «Sicher Velo fahren» signalisiert die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen «Praktischen Verkehrsschulung», dass neben dem Spass am Velo fahren einige sehr wichtige Punkte im Bereich Strassenverkehr beachtet werden müssen.
Das Verkehrsinstruktionsteam, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen, Lernzugeteilte der Polizeischule 2011-1 und der Mitarbeitenden der Gemeindepolizeien werden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Primarschulklassen des Kantons Basel- Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren. Es zeigt sich jedes Jahre aufs Neue, dass ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht.
Nebst einem theoretischen Teil – Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens – wird eine längere Velofahrt im Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen erläutert und das richtige Velofahren im Strassenverkehr geübt. So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen, die Rechtsvortritts-Regelung und der Tote Winkel.
Neben der präventiven Tätigkeit hofft die Polizei, dass mit diesen Verkehrsinstruktionen die Schülerinnen und Schüler mehr Sicherheit und Freude beim Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 17. April bis 15. Juni 2012 durchgeführt.
Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmenden. Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen.
Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:
• Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein – «Sicherheit durch Sichtbarkeit». Nachts ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Unfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrende sind selbst bei eingeschalteter Fahrradbeleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.
• Front- und Rückstrahler müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.
• Zur weiteren erforderlichen Ausrüstung gehören Pedale mit Rückstrahlern, zwei gut funktionierende Bremsen, eine Veloglocke als Warnvorrichtung, zwei gute Luftreifen sowie ein Schloss oder Schliesskabel.
• Velovignette; Seit dem 1. Januar 2012 braucht es bekanntlich keine Velovignette mehr. Eine Haftpflichtversicherung ist aber nach wie vor erforderlich, ist jedoch Sache jeder Velofahrerin und jedes Velofahrers. Bei Kindern obliegt die Verantwortung auch in diesem Punkt den zuständigen Erziehungsberechtigten.