Sexuelle Übergriffe eines Heilpraktikers
AR. Ein Heilpraktiker aus Appenzell Ausserrhoden ist wegen sexuellen Übergriffen gegen zwei Patientinnen zu Recht wegen Schändung verurteilt und mit einer bedingten Geldstrafe belegt worden.
Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.
Der Heilpraktiker hatte die Frauen bei Massagen an den Brüsten und im Schambereich berührt. Einer der Patientinnen drückte er dabei sein steifes Glied an die Hand.
Das Obergericht Appenzell-Ausserrhoden hatte den Mann 2007 wegen mehrfacher Schändung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt.
Während Behandlung nicht beschwert
Vor Bundesgericht hatte der Betroffene bestritten, überhaupt sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Die Berührung der Brust könne zu den Aufgaben eines Masseurs gehören. Auch Massagen sehr nahe am Genitalbereich seien eine mögliche Behandlungstechnik.
Zudem habe er seine Patientinnen aufgefordert, sich zu melden, falls ihnen etwas unangenehm sei. Trotzdem hätten sie sich während der Behandlung nicht beschwert. Schliesslich seien sie nicht widerstandsunfähig gewesen, wie dies für die Erfüllung des Schändungs-Tatsbestandes verlangt sei.
Von Übergriffen überrascht
Die Lausanner Richter halten ihm entgegen, dass es sich bei der Berührung der nackten weiblichen Geschlechtsteile zweifellos um ein sexualbezogenes Verhalten handelt. Aus medizinischer Sicht habe es für die Berührungen keinen Grund gegeben.
Zu Recht sei das Obergericht auch davon ausgegangen, dass die Frauen von den Übergriffen überrascht worden seien und sich deshalb nicht sofort hätten wehren können.
Der Betroffene habe im Übrigen selber gewusst, dass seine Opfer mit den Übergriffen weder gerechnet hätten, noch damit einverstanden gewesen seien.



























