«Senkung der Anlagegrenzwerte»
St.Gallen. Die Umweltfreisinnigen haben an der Anhörung zur Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung des Bundesamtes für Umwelt teilgenommen und äussern sich dazu.
Folgende Medienmitteilung im Wortlaut:
Das Bundesamt für Umwelt hat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) einer Revision unterzogen. Im Bereich Mobilfunk sind dabei nur einige wenige formale Änderungen vorgenommen worden, die keinerlei Auswirkungen auf die Strahlenimmissionen haben.
Leider hat der Bundesrat die Gelegenheit nicht wahrgenommen, anlässlich dieser Revision auch die 1999 festgelegten Anlagegrenzwerte den heutigen technischen Möglichkeiten und dem neuesten Stand der Forschung anzupassen.
Im europäischen Raum lässt die Schweiz höchste Grenzwerte zu, nachdem in diversen Ländern aufgrund einer Empfehlung des europäischen Parlamentes von 2008 erheblich niedrigere Maximalbelastungen geplant werden oder bereits schon verordnet wurden.
Die Umweltfreisinnigen sind über die immer stärker werdende Strahlenbelastung und deren gesundheitlichen Auswirkungen in der Bevölkerung sehr in Sorge und fordern darum eine markante Senkung der Grenzwerte auf ein verträgliches Mass.
Wir haben beantragt, dass die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen sofort gesenkt werden mit dem Zielwert von 0,02 V/m für Orte mit empfindlicher Nutzung (gemäss den aktuellen Salzburger Vorsorgeempfehlungen).



























