Sechste IV- Revision: Erwartungen zu hoch
Thurgau. Aus den Verhandlungen des Regierungsrates:
Der Regierungsrat
– beurteilt die Erwartungen bezüglich Wiedereingliederung bei der 6. IV-Revision als zu hoch
– signalisiert grundsätzliches Einverständnis mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2
– gewährt dem Stadtarchiv Frauenfeld einen Beitrag an die Erschliessung und Konservierung des Fotoarchivs Bär
– legt neue Waldreservate in der Region Kreuzlingen fest
– signalisiert grundsätzliches Einverständnis mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2
– gewährt dem Stadtarchiv Frauenfeld einen Beitrag an die Erschliessung und Konservierung des Fotoarchivs Bär
– legt neue Waldreservate in der Region Kreuzlingen fest
6. IV-Revision: Erwartungen bezüglich Wiedereingliederung zu hoch
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen im Rahmen der sechsten IV-Revision. Er befürchtet allerdings, dass die Erwartungen bezüglich Wiedereingliederung von IV-Rentnern zu hoch angesetzt sind und die geplanten Änderungen den besonderen Lebenslagen der Versicherten zu wenig Rechnung tragen. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort dem Bund mit.
Die 6. IV-Revision ist nach der 5. IV-Revision und der IV-Zusatzfinanzierung der dritte Schritt eines Sanierungsplans für die Invalidenversicherung. Damit soll ab 2018 das Defizit der IV beseitigt und die Rechnung ausgeglichen sein. Kernelemente dazu sind eine eingliederungsorientierte Rentenrevision, eine Neuregelung des Finanzierungsmechanismus, die Schaffung eines echten Wettbewerbs bei den Hilfsmitteln sowie ein Assistenzbeitrag, der Menschen mit einer Behinderung befähigen soll, selber Personen für die Alltagsbewältigung anzustellen. Durch diese Massnahmen soll sich die Jahressrechung der IV im Durchschnitt um 425 Mio. Franken pro Jahr (2012-2027) verbessern.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Revisionsvorlage und bewertet die vorgeschlagenen Änderungen und Anpassungen insgesamt als notwendig und angemessen. Seiner Meinung nach ist alles zu unternehmen, um die berufliche Integration behinderter Menschen zu verbessern. Begrüsst wird insbesondere die Einführung eines Assistenzbeitrages. Allerdings lehnt der Regierungsrat die vorgeschlagene Finanzierung ab. Die Vorgabe des Bundesrates, die Einführung dürfe nicht zu neuen Kosten für den Bund führen, müsse analog auch für die Kantone gelten.
Der Regierungsrat befürchtet allerdings, dass die Erwartungen bei der Wiedereingliederung von IV-Rentenbezügern zu hoch angesetzt sind und die Änderungen den besonderen Lebenslagen der Betroffenen zu wenig Rechnung tragen. Die Wiedereingliederung von langjährigen Rentenbezügern dürfte kein leichtes Unterfangen sein, namentlich wenn die behandelnden Ärzte die subjektiven Beschwerden und Arbeitsunfähigkeiten bestätigten.
Erschwert werde die Wiedereingliederung auch durch die zum Teil berechtigte Angst der Betroffenen, nach der Erwerbsaufnahme oder -erhöhung über ein kleineres Gesamteinkommen zu verfügen. Eine Rentenherabsetzung oder -aufhebung tangiere regelmässig auch die Ausrichtung laufender Kinderrenten und Ergänzungsleistungen sowie die Ansprüche gegenüber der 2. und 3. Säule, schreibt der Regierungsrat. Zudem bewirkten ordentliche Rentenrevisionen gemäss Statistik lediglich Rentenherabsetzungen in der Höhe von drei Prozent und Aufhebungen im Umfang von sechs Prozent.
Die Thurgauer Regierung bemängelt auch, dass gemäss Bericht der Arbeitsversuch als Arbeitsverhältnis qualifiziert wird. Damit werde der Erfolg dieser Massnahme in Frage gestellt. Bezüglich des Anspruchs bei erneuter Arbeitsunfähigkeit (30 Tage) wird angeregt, mindestens eine 30-tägige Arbeitsunfähigkeit von 40 Prozent zu verlangen, die voraussichtlich länger als drei Monate dauert. Auch erscheint dem Regierungsrat die Vorgabe, alle bestehenden Renten bis Ende 2013 zu revidieren, aufgrund des grossen Abklärungsaufwands als zu kurz.
Mit dem zweiten Schritt der Bahnreform 2 grundsätzlich einverstanden
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst den zweiten Schritt der Bahnreform 2, welcher zum Ziel hat, die gesetzlichen Grundlagen zum öffentlichen Verkehr zu aktualisieren. In seiner Vernehmlassungsantwort beantragt er unter anderem, die Aufgaben der Trassenvergabestelle auf die heutigen Funktionen zu beschränken, um die Effizienz des Bahnbetriebs nicht zu gefährden.
Die Bahnreform als wichtiges Element der Schweizer Verkehrspolitik hat zum Ziel, den öffentlichen Verkehr, insbesondere den Schienenverkehr, den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Die Vernehmlassungsvorlage «zweiter Schritt der Bahnreform 2» wird den eingeschlagenen Reformprozess in vier verschiedene Themengebiete weiterführen. Mit der Übernahme des 1. und 2. EG-Eisenbahnpakets sowie den Interoperabilitätsrichtlinien werden der freie Netzzugang und die Interoperabilität (gemeinsame Nutzung mit verschiedenen Systemen und Techniken) des europäischen Schienennetzes sichergestellt. Hinzu kommen die Gesetzesgrundlage für Ausschreibungen im Busbereich und eine Regelung der Finanzierung der Sicherheitsdienste.
Der Regierungsrat begrüsst die Übernahme der EG-Eisenbahnpakete 1 und 2 und unterstützt den diskriminierungsfreien Netzzugang. Bei der Aufgabendefinition der Trassenvergabestelle fordert er, die Aufgaben sollten auf die heutigen Funktionen beschränkt bleiben, um die Effizienz des Bahnbetriebs nicht zu gefährden. Um den Anforderungen einer diskriminierungsfreien Trassenvergabe zu erfüllen, sollte diese Aufgabe von einer unabhängigen Anstalt des Bundes wahrgenommen werden. In Ausnahmefällen sollten die Kantone als Trassenbesteller im abgeltungsberechtigten Regionalverkehr auftreten können, wenn der Leistungserbringer noch nicht bestimmt ist und die Kantone massgebliche Beiträge an die Infrastruktur geleistet haben.
Bezüglich Interoperabilität der Eisenbahnen begrüsst der Regierungsrat die angewendete Zurückhaltung bei der Bestimmung der Strecken. Da die Kantone bei der Ausweitung des Geltungsbereiches auf weitere Strecken mit finanziellen Konsequenzen zu rechnen hätten, beantragt er, die Strecken bereits in den Ausführungsverordnungen zu benennen und bei Erweiterungen die Kantone anzuhören.
Den Regeln zu den Ausschreibungen im Busbereich stimmt der Regierungsrat grundsätzlich zu. Gewünscht wird, die Vorlage so zu präzisieren, dass Bonus-Malus-Systeme auch im zweijährigen Bestellungsverfahren und in Langzeitvereinbarungen vorgesehen werden können. Bei der Ausschreibungsplanung sollte das Bundesamt für Verkehr gemäss Regierungsrat für die Koordination zwischen den Kantonen sorgen. Bezüglich der Finanzierung der Sicherheitsdienste wird ein administrativ einfaches Abgeltungsverfahren gefordert, wie zum Beispiel eine Gleis-Kilometer-Pauschale.
Wertvolle historische Aufnahmen von Frauenfeld sichern und erhalten
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau leistet einen Beitrag von 100 000 Franken an die Erschliessung und Konservierung des Fotoarchivs Bär. Dieses umfasst rund 50 000 Aufnahmen Frauenfelds aus der Zeit zwischen 1865 und 1964 und ist im Besitz des Stadtarchivs Frauenfeld.
Drei Generationen des Fotogeschäfts Bär in Frauenfeld porträtierten Menschen, dokumentierten Firmentätigkeiten, bildeten militärische Motive, Landschaften und Architektur ab. Der Bestand des Archivs umfasst mehrere Zehntausend Glas- und Zelluloidnegative sowie die Original-Auftrags- und Kundenbücher des Fotogeschäfts. Dank diesen lassen sich die Bilder zuordnen und datieren. Dieser fotografische Nachlass ist nebst demjenigen von Hans Baumgartner der bedeutendste des Kantons Thurgau. In Sachen fotografischer Überlieferung ist das Archiv für den Kanton Thurgau von zentraler Bedeutung.
Das von der Stadt Frauenfeld angestossene Projekt hat das Ziel, den Archivbestand zu sichern und digital zu erschliessen. Um dieses Projekt abschliessen zu können, ersuchte die Stadt Frauenfeld um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds. Der Regierungsrat erachtet eine Unterstützung durch den Kanton Thurgau für angezeigt und gewährt deshalb dem Stadtarchiv Frauenfeld einen Beitrag in der Höhe von 100 000 Franken aus dem Lotteriefonds.
Neue Waldreservate in der Region Kreuzlingen geschaffen
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat insgesamt vier Waldgebiete in den Gemeinden Tägerwilen, Kemmental und Ermatingen als kantonale Waldreservate ausgeschieden. Diese Wälder werden für die nächsten 50 Jahre unter Schutz gestellt.
Gemäss Waldgesetz kann der Regierungsrat aufgrund eines Inventars schützenswerter Waldobjekte kantonale Waldreservate ausscheiden. Im regionalen Waldplan Kreuzlingen 2004 – 2019 wurde für verschiedene Waldgebiete die Vorrangfunktion Ökologie festgelegt. Das Inventar schützenswerter Objekte im Wald bezeichnet zudem einzelne Waldteile als besonders wertvoll. Aufgrund dieser Vorgaben hat der Regierungsrat in den Gemeinden Tägerwilen und Kemmental die drei Teilgebiete Glariszelghoo, Moshau und Schwösterraa mit rund 82 Hektaren Gesamtfläche zum Waldreservat erklärt. Ebenso das rund 35 Hektaren grosse Gebiet Egghau-Brugghau in der Gemeinde Ermatingen.
Die Schutzanordnungen für alle Waldgebiete wurden öffentlich aufgelegt und es gingen keine Einsprachen ein. Die Festlegung als kantonales Waldreservat erfolgt für mindestens 50 Jahre, wobei sich die Schutzanordnung jeweils stillschweigend um weitere 10 Jahre verlängert, sofern sie nicht mindestens fünf Jahre im Voraus aufgehoben wird. Eine allfällige Aufhebung der Schutzanordnung muss wiederum durch den Regierungsrat erfolgen.
Weitere Meldungen:
Der Regierungsrat hat bei der aktuellen Pflegeheimliste zwei Erhöhungen genehmigt. So wird die Bettenzahl des Wohn- und Pflegezentrum Neuhaus in Wängi von 57 auf 67 erhöht, diejenige des Altersheims am Stadtgarten in Frauenfeld von 60 auf 90. Diese Änderungen gelten für Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner, die nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichert sind.
Der Regierungsrat hat den Auftrag zur Lieferung neuer Frankiermaschinen für die kantonale Verwaltung und deren Wartung an die Firma Neopost AG, Wallisellen, vergeben. Die Vergabesumme beträgt 183 000 Franken.



























