Sechs neue Heilpraktiker
Sechs Personen haben die Prüfung zur Heilpraktikerin bzw. zum Heilpraktiker bestanden. Zum ersten Mal wurde nach neuem Reglement geprüft.
Das Ausserrhoder Gesundheitsgesetz verlangt auch nach seiner Änderung eine kantonale Prüfung als Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung im Bereich der freien Heiltätigkeit. In diesem Monat wurden die Prüfungen gemäss dem neuen Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker durchgeführt.
Die Absolventinnen und Absolventen stellen ihr Wissen in den Fachgebieten Aufbau und Funktion der menschlichen Organe, allgemeine Hygiene, Heilmittelkunde, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Bedeutung meldepflichtiger Krankheiten, Therapiemöglichkeiten im Rahmen der heilpraktischen Verfahren sowie im eidgenössischen und kantonalen Gesundheitsrecht unter Beweis. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In diesem Jahr haben sieben Kandidatinnen und Kandidaten an der Prüfung teilgenommen, sechs davon mit Erfolg. Erfreulicherweise ist festzustellen, dass die fachlichen Kompetenz der zu prüfenden Personen, vorab in der schriftlichen Prüfung, als sehr gut beurteilt werden können.



























