Schwerpunktaktion bei Fussgängerstreifen
ZH. Dienstag, 8. März 2016. Die Kantonspolizei Zürich hat mit Unterstützung der kommunalen Polizeikorps zwischen Montag, 22. Februar 2016 und Sonntag, 6. März 2016 im Bereich von Fussgängerstreifen zahlreiche Schwerpunktaktionen zu den Themen "Fussgänger, Fahrzeugbeleuchtung und Geschwindigkeit" durchgeführt.
Die zwei Wochen dauernde Aktion hatte das Ziel, Fussgänger zu schützen, Fahrzeuglenkende auf die Gefahren beim Fussgängerstreifen und für die Geschwindigkeit und Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu sensibilisieren. Sie gliederte sich in drei Elemente: Kontrolle des Vortritts bei Fussgängerstreifen, das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger oder Fahrzeuglenkenden an Fussgängerstreifen und das Fahren mit Licht.
200 Lenker wurden wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Fussgängerstreifen gebüsst oder verzeigt. Über 30 Mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und rund 60 Fussgängerinnen und Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst werden.
Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden mehr als 590 Verkehrsteilnehmer gebüsst, verzeigt oder mit einen Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle bei der Polizei aufgeboten.



























