Schweizerisches Rotes Kreuz Thurgau erhält 30’000 Franken
Frauenfeld/TG. Für die Entlastung von pflegenden und betreuenden Angehörigen erhält das Schweizerische Rote Kreuz Thurgau 30’000 Franken aus dem Lotteriefonds.
Der Regierungsrat sieht dies als einmalige Überbrückungsfinanzierung und schliesst weitere Beiträge aus.
Ziel des „Entlastungsdiensts für betreuende und pflegende Angehörige“ ist es, Pflegebedüftigen ein Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen und die pflegenden Angehörigen bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Damit werden Spital-oder Heimaufenthalte vermieden oder verzögert und Kosten gespart.
Im neuen Finanzausgleich wurde die Finanzierung des Entlastungsdienstes nicht berücksichtigt, wie die Regierung schreibt. Grundsätzlich gilt die Regelung, dass für gemeindenahe Aktivitäten – also auch den Entlastungsdienst – die Gemeinden zuständig sind. Eine entsprechende Regelung ist allerdings noch nicht
vereinbart worden.



























