Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz abgehalten

Luzern/LU. Freitag, 21. November 2014. Am 20. und 21. November fand in Luzern die fünfte Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) statt. 53 Kantons- und Bundesdelegierte nahmen daran teil. Die Delegierten wurden offiziell von der Luzerner Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig begrüsst.

Die staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen waren in der Vergangenheit mehrfach in der öffentlichen Kritik. Dezidiert distanzieren sich die Delegierten vom Vorwurf einer "Machtfülle" bei der Staatsanwaltschaft.

Die SSK betont die Wichtigkeit der ergänzten Kompetenzen, welche den Strafverfolgungsbehörden mit der Einführung der neuen Strafprozessordnung eingeräumt wurden (z.B. Strafbefehlsverfahren und abgekürztes Verfahren). Sie sieht diese als wirksames Korrektiv zu den gestärkten Parteirechten (z.B. Einführung des Anwalts der ersten Stunde, Ausbau der Teilnahmerechte, Einführung der Zwangsmassnahmengerichte).

"Die ergänzten Kompetenzen garantieren ein austariertes `check-and-balances-System´ im Verfahren. Nur so lässt sich eine effiziente und zielführende Untersuchung ohne massive Mehrkosten durchführen" betont Rolf Grädel – Präsident der Staatsanwälte-Konferenz.

In Luzern hat sich die SSK für eine umgehende Revision der Strafprozessordnung im Bereich der Teilnehmerrechte (Art. 147 StPO) ausgesprochen. Die Konferenz hält fest, dass der Parteianspruch im Verfahren zu offen formuliert ist und damit die Wahrheitsfindung massiv erschwert. Insbesondere ist störend, dass der aktuelle Gesetzeswortlaut eine Verdunkelungsgefahr oder Kollusionsgefahr fördert.

Die SSK kann sich nicht dem Revisionsfahrplan den Rechtskommissionen von Stände- und Nationalrat anschliessen und erachtet eine unverzügliche Anpassung dieses schwerwiegenden Mangels in der StPO in diesem Punkte als unerlässlich.

Deutlich hat sich die Konferenz der Schweizer Staatsanwälte für eine Harmonisierung der Informatik der Strafjustiz ausgesprochen. Eine Untersuchung bei den Kantonen und beim Bund zeigt, dass man bisher unterschiedlichsten Betriebssystemen arbeitet, welche gegenseitig nicht kompatibel sind.

Dies führt in der Prozesskette zu unnötigen Mehrfacheingaben, Qualitätseinbussen und damit zu einem kostspieligen Mehraufwand. Die Staatsanwälte-Konferenz beteiligt sich aktiv an einer Arbeitsgruppe, welche eine Harmonisierung der Informatik vorantreibt.

Die Delegiertenversammlung wählte als Nachfolger vom Vorstandsmitglied John Noseda den Tessiner Staatsanwalt Antonio Perugini. Perugini wird sein Amt auf Januar 2015 antreten.

Luzern / 24.11.2014 - 07:11:16
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