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Schweizer tötet Tänzerin mit elf Dolchstichen

Wil/SG. Weil er 2007 eine Nachtclub-Tänzerin aus der Ukraine erstochen haben soll, hat sich heute ein 39-jähriger Schweizer vor dem Kreisgericht Alttoggenburg-Wil verantworten müssen. Er soll achteinhalb Jahre ins Gefängnis.

Diese Strafe beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht wegen vorsätzlicher Tötung. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte für eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Das Urteil steht noch aus.
Der 39-jährige Angeschuldigte, ein gelernter Elektromonteur aus der Bodenseeregion, sass regungslos im Gerichtssaal. Mit gesenktem Kopf und versteinerter Miene liess er die Verhandlung über sich ergehen.

Er könne sich die Tat nicht erklären, sagte er dem Gerichtspräsidenten während der Befragung. «Es hätte nicht passieren dürfen», war die einzige Erklärung, die der wortkarge Mann zum Tatmotiv zu Protokoll gab.
Im Zuschauerraum, direkt hinter der Anklagebank, hatten auch fünf Frauen aus dem Umfeld des Opfers Platz genommen. Eine der Frauen hielt schluchzend das Bild der 31-jährigen Tänzerin, die am 6. Juli 2007 am hellichten Tag mit elf Dolchstichen getötet worden war, wie ein Mahnmal vor ihrem Körper.

Motiv bleibt im Dunkeln

Obwohl der 39-Jährige die Tat gestanden hat, blieben die Hintergründe und das Motiv auch an der Gerichtsverhandlung im Dunkeln. Der Angeschuldigte führte seit Anfang 2007 mit der ukrainischen Tänzerin eine intime Beziehung – obwohl diese seit 2002 mit dem Geschäftsführer eines Nachtclubs im Kanton Bern verheiratet war.

Die Beziehung zwischen dem Angeschuldigten und der Tänzerin sei schwierig gewesen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Frau sei für ihn ein und alles gewesen, sie habe aber auch noch zu anderen Männern eine Beziehung geführt.

Es kam zwischen den beiden immer wieder zu Problemen. In einem Brief an die Chefin der Nachtclub-Tänzerin schrieb der Angeschuldigte, dass er ihr heimzahlen werde, was sie ihm angetan habe. «Sie kommt nicht ungeschoren davon, die verlogene Hure.»

An diesen Brief konnte sich der Mann vor Gericht genauso wenig erinnern, wie an die Tat. «Ich habe immer wieder Lücken», sagte er.  In den Tagen vor der Tat hatte der 39-Jährige mehrmals auf die Geliebte gewartet, stundenlang. Unzählige SMS gingen ihn und her.

Geplant oder im Affekt gehandelt?

Am Tag der Tat sucht er die Ukrainerin in Wil, wo sie in der Nähe des Bahnhofs ein Zimmer gemietet hatte, erneut auf – angeblich um zu reden. Als das Opfer das Gespräch verweigerte, stach er mit dem Jungwacht-Messer zu.

Die 31-Jährige starb wenige Stunden später an ihren schweren Verletzungen. Der Täter flüchtete, stellte sich aber tags darauf der Polizei und gestand später die Tat. Im September 2007 hat er den vorzeitigen Strafvollzug angetreten.

Der Angeschuldigte habe schon drei Tage vor der Tat aggressive Gefühle gegen seine Geliebte gehabt, sagte der Ankläger. Dass er im Computer einen Liebesbrief an die Tänzerin gelöscht habe, sei ein Zeichen dafür, dass er auch die Frau auslöschen wollte.

Die Staatsanschwaltschaft gestand dem Angeschuldigten, der keine Vorstrafen hat, aufgrund einer Persönlichkeitsstörung eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Es habe sich gezeigt, dass er alles Negative von sich abspaltet.

Sein Mandant habe die Tat nicht geplant, sondern im Affekt gehandelt, sagte der Verteidiger. Den Dolch habe er zum Schutz auf sich getragen, weil er viel Geld bei sich hatte. Sein Mandant habe zu Beginn der Tat die Kontrolle über sich verloren.

Von Reue sei nicht viel zu spüren, stellte der Gerichtspräsident fest. Er habe sich weder bei den Verwandten des Opfers gemeldet, noch eine Therapie begonnen. Er zünde einmal im Monat eine Kerze an, sagte der Angeschuldigte, der im Gefängnis die Matura nachholen will. Verzeihen könne ihm nur das Opfer.
Der Ehemann des Opfers und dessen Eltern haben Zivilforderungen im Gesamtbetrag von rund 270 000 Franken gestellt.

St.GallenSt.Gallen / 03.03.2009 - 15:44:18