Schweizer Fernsehen kritisiert Thurgauer Vorgehen

TG. Der Thurgau greift schweizweit am härtesten durch im Kampf gegen Scheinehen, teilt Schweizer Fernsehen SF in einer Mitteilung zur Sendung «Reporter» mit.

Justizdirektor Claudius Graf erklärt dagegen, der Thurgau pflege die gleiche Praxis wie Nachbarkantone. Schweizer Fernsehen erklärt in seiner Ankündigung zur «Reporter»-Sendung vom Mittwoch, Kritiker hielten das Vorgehen der Thurgauer Behörden «für einen Grenzfall von Beamtenwillkür». Bereits ein Altersunterschied von sieben Jahren gelte bei binationalen Paaren als Indiz für eine Scheinehe.

Indiskrete Fragen
Zudem würden heiratswillige Paare unterschiedlicher Nationalität auch nach der Beischlafhäufigkeit oder der Verhütungspraxis gefragt. Das Thurgauer Migrationsamt verschicke zudem an binationale Paare mit hohem Altersunterschied Standardbriefe.

In diesen werde der Paaren mit zum Teil nicht zutreffenden Behauptungen die Absicht zur Scheinehe unterstellt. So sei Paaren beispielsweise eine kurze Bekanntschaftsdauer angekreidet worden, die sich bereits seit Jahren kannten.

Jeder dritte Rekurs hat Erfolg
Die Thurgauer Praxis hinsichtlich der Scheinehen erleide denn auch oft vor dem Bundesverwaltungsgericht Schiffbruch. Dieses habe in den letzten zehn Jahren neun von 28 Rekursbegehren, also 32 Prozent, gutgeheissen. Beim Nachbarkanton St. Gallen seien nur zwei von 26 Begehren, also 7,7 Prozent,
gutgeheissen worden.Von 26 vor das Bundesverwaltungsgericht gezogenen Zürcher Scheinehe-Entscheiden wurde kein einziger aufgehoben.

Gegen Menschenhandel und Prostitution
Der Thurgauer Justizdirektor Claudius Graf-Schelling sagt auf Nachfrage, die Ostschweizer Kantone hätten in den letzten Jahren ihr Vorgehen harmonisiert. Der Thurgau pflege die gleiche Praxis wie die Nachbarkantone.
Hinsichtlich der Erfolge oder Misserfolge von Rekursen vergleiche er sich nicht mit den Nachbarn. Allerdings fühlten sich die Kantonsbehörden verpflichtet, «besonders genau hinzusehen», um zu verhindern, dass durch Scheinehen das Verbot für Tänzerinnen aus Nicht-EU-Ländern umgangen werde. St. Gallen kennt
das gleiche Verbot.

Der Thurgau fühle sich auch verpflichtet, aufmerksam zu sein, um Menschenhandel und Prostitution zu verhindern. Im Gegensatz zu anderen Kantonen sei das im Thurgau auch möglich, weil der Kanton «ländlich und übersichtlich» sei.

Thurgau / 04.06.2009 - 07:56:00
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