
Schwarzarbeit: Sieben Polen ohne Arbeitsbewilligung
Trogen/AR. Anfangs Woche wurden auf einer Baustelle bei einem Privathaus sieben polnische Staatsangehörige kontrolliert, welche ohne erforderliche Arbeitsbewilligung mit der Renovation der Liegenschaft beschäftigt waren.
Das Schwarzarbeitsgesetz ist seit Anfang 2008 in Kraft. Das kantonale Arbeitsinspektorat Appenzell Ausserrhoden wurde als Kontrollorgan bestimmt und muss allen Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen. Im vorliegenden Fall wurden die Ermittlungen mit einer Kontrolle gemäss Schwarzarbeitsgesetz abgeschlossen. Diese Schwarzarbeitskontrolle mit Hausdurchsuchung wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsinspektorat und der Kantonspolizei durchgeführt.
Sieben schwarz arbeitende Personen wurden angetroffen. Die polnischen Staatsangehörigen verfügten nicht über die erforderlichen Arbeitsbewilligungen, um in der Schweiz legal einer Arbeit nachgehen zu dürfen. Die Bauarbeiten auf der betreffenden Baustelle wurden umgehend eingestellt und die sieben Polen ausgewiesen. Gegen den Arbeitgeber wird Strafanzeige erstattet.