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«Schwarzarbeit lohnt sich nicht»

ZG. Die Polizei hat einer Baufirma nachgewiesen, während mehrerer Monate diverse ausländische Arbeitnehmer illegal beschäftigt zu haben.

Eine einfache Verkehrskontrolle hatte den Stein ins Rollen gebracht. Die Verantwortlichen werden sich vor der Staatsan- waltschaft, Steuerverwaltung und der Ausgleichskasse verantworten müssen. 

Anlässlich einer routinemässigen polizeilichen Verkehrskontrolle im Februar 2008 nahm die Zuger Polizei zwei Personen fest, die sich illegal in der Schweiz aufhielten und ohne Bewilli- gung einer Arbeit bei einer Zuger Baufirma nachgingen. Weil der dringende Verdacht bestand, die Firma würde weitere Personen illegal beschäftigen, kam es Mitte Mai zu einer koordinierten Aktion, bei der insgesamt 17 Personen verhaftet worden war (vgl Medienmitteilung der Zuger Polizei 119 / 23. Mai 2008). 

Auf schwarz gelegten Plättliböden wird das Recht mit Füssen getreten
Bei der Festnahme gaben die verhafteten 17 Männer in voller Übereinstimmung zu Protokoll, sie seien erst einen Tag zuvor in die Schweiz eingereist, um Bekannte und Verwandte zu besuchen. Bei diesen Behauptungen blieben die Beschuldigten, obwohl bei ihnen verschmutzte Baukleider, Bauhelme und Werkzeuge sowie belastende Arbeitsrapporte und entsprechende Handnotizen gefunden wurden. 

Ermittler der Zuger Polizei analysierten in einem sehr zeitaufwändigen Verfahren die Buchhaltung sowie sämtliche sichergestellten Geschäftsakten, wobei hunderte von Abrechnungen und Belege überprüft werden mussten. Weiter kam es zu zahlreichen Einvernahmen. Es stellte sich heraus, dass die Baufirma in den Jahren 2007 und 2008 mehrere Dutzend illegale Arbeiter beschäftigte. Diese reisten jeweils von Südosteuropa in die Schweiz und kamen trotz fehlenden Bewilligungen auf verschiedenen Baustellen zum Einsatz.

Für die Unterbringung dieser Schwarzarbeiter mietete die fehlbare Baufirma eigens verschiedene Wohnungen im Kanton Zug. Je nach Bedarf wurden die Arbeiter mit Privat- und Firmenfahrzeugen auf Baustellen im Kanton Zug oder in Nachbarkantonen verteilt. Bezahlt wurden die Männer jeweils in bar, wobei das mitbenutzte Zimmer separat in Rechnung gestellt wurde. 

Verunfallen auf der Baustelle verboten
Die Baufirma entrichtete die Sozialversicherungsbeiträge nur teilweise, weshalb die Arbeiter trotz erheblichem Verletzungsrisiko nicht gegen Unfälle versichert waren. Zudem entgingen dem Staat dadurch Einnahmen von mehreren Zehntausend Franken.  Gestützt auf das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit – seit Januar 2008 in Kraft – informier-te die Zuger Polizei die im Amt für Wirtschaft und Arbeit angesiedelte Koordinationsstelle für Schwarzarbeit im Kanton Zug.

Das Gesetz bezweckt, dass die Koordinationsstelle alle involvierten Amtsstellen ohne datenschutzrechtliche Schranken in den Fall einbeziehen kann. Somit ist kein kompliziertes Amtshilfeverfahren notwendig. So wurden im vorliegenden Fall auch die Steuerverwaltung und die Ausgleichskasse des Kantons Zug sowie diverse Amtsstellen von anderen Kantonen in das Verfahren miteinbezogen. 

Schwarzer Tag für die Schwarzarbeit
Die Steuerverwaltung hat nun sowohl gegen die Baufirma als auch gegen die Arbeiter Steuer- strafverfahren eingeleitet. Die Ausgleichskasse wird die ermittelten Ausstände mittels Scha- denersatzforderung gegen die verantwortlichen Organe geltend machen.

Die polizeilichen Ermittlungsakten werden, nach der Bearbeitung einer zusätzlich involvierten verdächtigen Baufirma im Kanton Zug, der Staatsanwaltschaft Zug überstellt. Diese hat ein Verfahren eröffnet. 
Die Baufirma hat inzwischen Insolvenz angemeldet. 
 

ZugZug / 28.04.2009 - 11:20:25