Schutz vor Passivrauchen tritt am 1. Mai 2010 in Kraft
Appenzell Ausserrhoden. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sowie die entsprechende Verordnung treten am 1. Mai 2010 in Kraft.
Damit soll die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt werden. Das Bundesgesetz gilt für geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Bundesrecht geht kantonalem Recht vor; daher gilt in Appenzell Ausserrhoden das Rauchverbot in der Gastronomie bereits ab 1. Mai 2010. Den Kantonen steht es frei, zum Schutz der Gesundheit strengere Vorschriften zu erlassen.
Ab 1. Mai 2010 müssen alle geschlossenen Räume, die öffentlich zugänglich sind, und alle geschlossenen Räume, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei sein. In öffentlich zugänglichen Räumen sind alle Arbeitsplätze rauchfrei. Auch Restaurants und Gastronomiebetriebe sind ab 1. Mai 2010 grundsätzlich rauchfrei. Fumoirs haben den bundesrechtlichen Vorschriften zu genügen. Diese regeln die Abtrennung von Raucher- zu Nichtraucherräumen, die Belüftung und Kennzeichnung sowie die Grösse und die Öffnungszeiten von Raucherräumen in Restaurations- und Hotelbetrieben. Raucherlokale sind zulässig, wenn sie den Anforderungen des Bundesrechts entsprechen. Raucherlokale dürfen höchstens 80 Quadratmeter Gesamtfläche aufweisen (inklusive Eingangsbereich, Garderobe und Toiletten) und müssen mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet sein.
Appenzell Ausserrhoden kennt seit Inkrafttreten des Gesundheitsgesetzes am 1. Januar 2008 Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen. Diese sind zum Teil strenger als die Bundesvorschriften. Sie gelten auch nach dem 1. Mai 2010 weiter wie bisher. So ist es in Appenzell Ausserrhoden weiterhin nicht zulässig, in Gebäuden auf Schularealen Fumoirs einzurichten.



























