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Schusswaffe im Reisegepäck

Kanton Basel. Bei einer Zollkontrolle am französischen Grenzbahnhof in Basel haben Schweizer Grenzwächter im Gepäck eines Rumänen eine Schusswaffe und Munition entdeckt. Wegen Verstosses gegen das schweizerische Waffengesetz wurde die Schusswaffe sichergestellt und der 50-jährige Reisende verzeigt.

Am Freitagmorgen (11.2.2011) führten Schweizer Grenzwächter beim französischen Grenzbahnhof SNCF eine Zollkontrolle durch. Dabei wurden Zugsreisende, welche aus Frankreich in Richtung Schweiz unterwegs waren, kontrolliert.

Waffe im Reisegepäck

Als die Grenzwächter das Reisegepäck eines 50-jährigen Rumänen kontrollierten, stellten sie unter diversen Kleidern eine schwarze Schachtel fest. Bei der Überprüfung des Inhalts entdeckten sie eine schwarze Faustfeuerwaffe. Bei der weiteren Durchsuchung des Gepäcks stiessen die Grenzwächter auf drei Schachteln CS-Reizstoffpatronen und einen Aufsatz für die Pistole. Gemäss Aussagen des Rumänen stammen die Waffe und die Munition aus Paris.

Verstoss gegen Waffengesetz

Da ein Verstoss gegen das schweizerische Waffengesetz vorlag, wurde die Schusswaffe mit dem Zubehör und der Munition durch die Grenzwächter sichergestellt. Der Reisende wurde verzeigt und musste eine Kaution von mehreren hundert Franken an Ort und Stelle bezahlen. Die Schusswaffe wurde dem Waffenbüro der Kantonspolizei Basel-Stadt übergeben.

Basel-StadtBasel-Stadt / 14.02.2011 - 13:25:28