Schulgesetz fällt an Landsgemeinde durch
AI. Kinder in Innerrhoden können mit 4 Jahren in den Kindergarten eintreten, sie müssen aber nicht. Die Landsgemeinde hat das Schulgesetz abgelehnt.
Dieser Ausgang ist eher überraschend. Zwar gab es im Vorfeld zu diesem Geschäft einige kritische Stimmen, doch war allgemein eine Annahme erwartet worden. Denn Parteien und Verbände sprachen sich für die Änderung aus, die SVP, die zunächst Widerstand angekündigt hatte, schwenkte auch ein.
Konkret geht es darum, dass die Kinder künftig im Alter von 4 Jahren eingeschult werden sollten. Heute ist dies freiwillig, doch besuchen bereits jetzt fast sämtliche Kinder in Innerrhoden mit 4 Jahren das erste Kindergartenjahr. Entsprechend ging es nun lediglich darum, die bereits herrschenden Umstände zur offiziellen Regel zu erheben, den Eintritt mit 4 Jahren also obligatorisch zu machen. Landammann Carlo Schmid betonte, dass auch danach die Möglichkeit bestehen werde, auf Antrag der Eltern ein Kind erst später einzuschulen.
Doch eine Mehrheit an der Landsgemeinde folgte dem Votum einer sechsfachen Mutter, die hinter der frühen Einschulung die Einführung einer «versteckten Krippe» vermutete und die argumentierte, mit 4 Jahren gehöre ein Kind noch nach Hause und nicht in den Kindergarten. Dass schon heute fast ausnahmslos alle Eltern das anders zu sehen scheinen und ihr Kind mit 4 einschulen, beeindruckte die Landsgemeinde nicht: Sie schickte das Schulgesetz bachab. Damit bleibt faktisch alles beim alten.



























