Schulgemeinden entlasten, System vereinfachen
Frauenfeld. Mit der Totalrevision des Beitragsgesetzes will der Regierungsrat des Kantons Thurgau die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons weiter steigern und gleichzeitig die Volksschule attraktiver machen.
Zudem soll das bisherige System verbessert und vereinfacht werden, was eine spürbare administrative Entlastung bringen wird. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Gesetzesvorlage in eine breite Vernehmlassung.
Im bestehenden Gesetz über die Beitragsleistungen an die Schulgemeinden werden die Beiträge auf der Grundlage von Lektionspauschalen, Schülerpauschalen, anerkanntem Verwaltungsvermögen sowie der Steuerkraft bestimmt. Nach sechs Jahren ist das ganze System überprüft worden. Dabei ist man zum Schluss gelangt, dass das bestehende System, das sich im Grundsatz bewährt hat, vereinfacht und transparent gestaltet werden soll. Die Schulgemeinden sollen eine Erweiterung ihrer Autonomie im Sinne einer Stärkung der Thurgauer Volksschule erhalten.
Ausserdem will der Regierungsrat mit dieser Vorlage seine Strategie der Steuerentlastungen vervollständigen. Nachdem bisher vor allem die Staatssteuern und die Steuern bei den Politischen Gemeinden gesenkt werden konnten, sollen nun auch die Schulgemeinden profitieren können. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, die Schulgemeinden künftig um zusätzliche 10 bis 12 Millionen Franken pro Jahr zu entlasten. Dies entspricht einer Senkung des Normsteuerfusses der Schulgemeinden von 105 auf 100 Prozent. Damit trägt die Totalrevision dieses Gesetzes auch zu einer weiteren Verminderung der Steuerfussunterschiede zwischen den Schulgemeinden bei.
Ebenso wird im revidierten Gesetz die Grundlage zur künftigen Finanzierung des sonderpädagogischen Angebots geschaffen. In diesem Bereich haben sich das Angebot und die Kosten in den letzten Jahren sprunghaft ausgeweitet. Mit dieser Entwicklung haben alle Kantone zu kämpfen, insbesondere da mit der Einführung der NFA auf das Jahr 2008 die gesamte Verantwortung in diesem Bereich neu bei den Kantonen liegt. Diese Entwicklungen bildeten den Anlass, das sonderpädagogische Angebot im Kanton Thurgau zu analysieren und zu überdenken. In der neuen gesetzlichen Regelung wird bestimmt, dass die Schulgemeinden ein Basisangebot an sonderpädagogischen Massnahmen bereitstellen, das vom Regierungsrat festgelegt wird. Für die Kosten kommen grundsätzlich die Gemeinden auf. Reicht das Basisangebot nicht aus, werden durch den Kanton Sonderschulmassnahmen angeordnet, die grundsätzlich von ihm auch finanziert werden. Sonderpädagogische Massnahmen sollen nach Möglichkeit in die Regelschule integriert werden, separative Lösungen werden jedoch auch in Zukunft möglich sein. Werden sonderschulpflichtige Kinder in die Regelschule integriert, erhalten Schulgemeinden einen Beitrag des Kantons. Für Kinder in Sonderschulen haben die Wohnsitz-Schulgemeinden neu einen Beitrag zu bezahlen.
Bei der Bereitstellung des sonderpädagogischen Angebots kommt bei der Beitragsberechnung ein Sozialindex zur Anwendung, der sich an der sozialen Struktur der Schulgemeinde orientiert. Über diesen Mechanismus wird der Kanton auch in Zukunft einen grossen Beitrag an die Kosten der sonderpädagogischen Massnahmen leisten. Die Gemeinden erhalten jedoch einen Anreiz, ihr Angebot bezüglich Leistung und Kosten zu optimieren.
Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen in den kommenden Jahren ist mit einem reduzierten Gesamtaufwand in der Volksschule zu rechnen. Ein Teil dieser Einsparungen wird dazu verwendet, die Schulgemeinden zu entlasten. Die Beiträge an die Besoldungskosten der Lehrpersonen basieren neu auf 100 Prozent der Besoldungskosten (bisher 80 Prozent). Zudem werden Lektionspauschalen eingeführt. Damit wird das System stark vereinfacht, was beim Kanton zur Einsparung einer Arbeitsstelle führen wird, während die Schulgemeinden insgesamt mehrere Stellen einsparen werden. Mit der Schülerpauschale wird weiterhin der übrige Betriebsaufwand erfasst, der die Basis des zweiten Teils der Beitragsleistungen an die Gemeinde bildet. Dazu gehören die Besoldung der Behörden und der Verwaltung, der Verwaltungs- und Gebäudeaufwand sowie der übrige Aufwand für die Volksschule. Neu ist, dass der Gebäudeaufwand nicht mehr aufgrund des anerkannten Verwaltungsvermögens berechnet wird, sondern pauschal aufgrund des Sollraumprogramms und der Schülerzahlen. Auch dies stellte eine wesentliche administrative Vereinfachung dar. Im Weiteren werden die finanzstarken Schulgemeinden durch die Reduktion der Ausgleichszahlungen um einen Viertel auf 75 Prozent entlastet.
Schliesslich wird der Beitrag an die Jugendmusikschulen um 10 Prozentpunkte auf 50 Prozent des Aufwandes erhöht. Diese Erhöhung ist von den Schulgemeinden zu tragen und wird über das Beitragsgesetz abgerechnet. Trotzdem werden die Schulgemeinden mit insgesamt 10 – 12 Millionen Franken entlastet. Mit dieser Regelung wird der drohenden Entsolidarisierung von Schulgemeinden und Jugendmusikschulen entgegen gewirkt.
Die Vernehmlassung zum vorgelegten Entwurf des Beitragsgesetzes dauert bis zum 20. Oktober 2008. Einbezogen sind alle im Grossen Rat vertretenen Parteien, alle Schulgemeinden und Sonderschulen, die Verbände aus dem Bereich Erziehung sowie wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände.



























