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Schulgemeinde- verband unterstützt HarmoS

Amriswil/TG. Der Verband Thurgauer Schulgemeinden (VTGS) kritisiert die regierungsrätliche Vorlage für ein neues Beitragsgesetz heftig. Die Berechnungen seien unter anderem willkürlich.

Vor allem die Kosten für das sonderpädagogische Basisangebot seien in der Vorlage zu tief angesetzt, sagte der Frauenfelder Schulpräsident Andreas Wirth am Dienstag vor den Medien. So rechne der Kanton mit einem Zuschlag zu den Lektionenpauschalen von 16 Prozent in der Primar- und 7 Prozent in der Sekundarschule.

Tatsächlich benötigten die Schulgemeinden aber auf der Primarstufe 27,5 Prozent, die Sekundarstufe 7 Prozent, um die geforderten Hilfsangabote wie Logopädie und schulische Sozialarbeit finanzieren zu können.

Sonderschulen sollen Kantonssache bleiben
Gar nichts wissen wollen die Schulgemeinden davon, dass der Kanton die Sonderschulung den Schulgemeinden übertragen will. Seit der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist diese Kantonssache. Vorgeschlagen wird, diese Kosten durch einen Zuschlag von 5 Prozent zur Lektionenpauschale abzugelten.

Der VTGS bemängelt, dass dieser Zuschlag an alle Schulgemeinden gleich ausgerichtet werden soll – unabhängig davon, ob und wieviele Kinder sie in solchen Schuleinrichtungen unterbringen müssen.

Steuersenkungen finanzieren
Prinzipiell ist der VTGS auch der Ansicht, die vom Kanton für die Neuregelung veranschlagte Summe von 10 bis 12 Mio. Franken werde weitgehend für Steuersenkungen gebraucht werden. Der Schulbetrieb werde dadurch nicht mehr Geld haben, bemängelte VTGS-Präsident Philip Fuchs.

Geht der Kanton nämlich bisher davon aus, dass der Schulbetrieb mit 105 Prozent der einfachen Staatssteuer zu finanzieren sei, so will er diese Grenze künftig auf 100 Prozent senken. Er erwartet gleichzeitig, dass die Schulgemeinden ihre Steuerfüsse entsprechend senken.

Die heftige Kritik an der Vorlage wird von allen Thurgauer Schulgemeinden getragen. Der Verband hatte sie vorgängig zur Stellungnahme aufgefordert – und alle hätten sich daran beteilt, so Fuchs.

Volle Unterstützung für HarmoS
Ebenso einhellig wie die Kritik am Gesetzesentwurf, fiel die Unterstützung für HarmoS aus. Über dieses Konkordat zur Harmonisierung des Schulwesens in der Deutschschweiz müssen die Thurgauer Stimmberechtigten Ende November abstimmen.

Für den VTGS sei HarmoS «etwas ganz, ganz Wichtiges», sagte Fuchs. Die Harmonisierung biete Eltern die Gewissheit, dass bei einem Umzug die Schule auch am neuen Wohnort die gleichen Lernziele für die Kinder verfolge.

Für den Thurgau bedeute HarmoS sowie kaum Neues. Mit dem neuen Schulgesetz, das am 1. Januar in Kraft trat, gilt bereits ein Obligatorium für zwei Kindergartenjahre. Das habe auch kaum Änderungen gebracht, besuchten doch schon bisher 95 Prozent der entsprechenden Jahrgänge den Kindergarten.

Der Kanton Thurgau finanziert die Primar- und Sekundarschulen durch Lektionen- und Schülerpauschalen. Dabei zahlen finanziell gut gestellte Schulgemeinden einen Teil der Subventionen, die schlecht gestellte erhalten.

Damit der Schukbetrieb in den Thurgauer Gemeinden überall vergleichbar gut ist und die Steuerunterschiede nicht zu gross werden, zahlt der Kanton Beiträge an den Schulaufwand und die Lehrerlöhne. Zur Finanzierung des Ausgleichs werden auch die finanziell gut gestellten Gemeinden herangezogen.

Der Kanton errechnet für seine Zahlungen Lektionenpauschalen, in denen die Durchschnittskosten enthalten sind, die den Schulen für eine Lektion entstehen. Das reicht von den Lehrerlöhnen über Materialkosten bis zu Kosten für die Liegenschaften.

Diese Pauschalen sind je nach Schulstufen höher oder tiefer. Sie werden für Unterricht gewährt, den der Kanton vorschreibt beziehungsweise anerkennt. Diese Lektionenpauschalen werden dann je unterrichtetem Schulkind an die Schulgemeinden bezahlt.

ThurgauThurgau / 19.08.2008 - 12:33:00