«Schlimmster Tierquäler der Schweiz» verlangt Freispruch
Frauenfeld/TG. Er hat ein Pferd beim Beschlagen in Hefenhofen so gequält, dass es auf dem Platz verstarb. Nach dem erstinstanzlichen Urteil 2008 erklärte der Pferdehändler, er werde an seiner Tierhaltung nichts ändern. Am kommenden Dienstag will er nun freigesprochen werden.
Der «Blick» hatte den Tierhalter aus Hefenhofen TG nach der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung im Mai 2008 als «schlimmsten Tierquäler der Schweiz» bezeichnet: Er hatte ein Jungpferd im Beisein einer Zeugin so gequält, dass es starb.
Das Bezirksgericht Arbon verurteilte den mehrfach vorbestraften Mann wegen Tierquälerei zu 9000 Franken Geldstrafe – ersatzweise 300 Tage Haft – und 2000 Franken Busse. Zudem bekam er Bussen weil er zwei Gerichtstermine platzen liess.
Der von ihm bedrohten Zeugin sollte er 1300 Franken Entschädigung bezahlen. Der Tierhalter hat das Urteil nun vor Obergericht gezogen und beantragt einen Freispruch. Voraussichtlich wird das Urteil nicht bereits am Dienstag verkündet werden.
Tierhalteverbot erst nach rechtskräftigem Urteil
So lange das Urteil wegen Tierquälerei nicht rechtskräftig ist, kann er weiter Tiere halten. Wie der Thurgauer Kantonstierarzt am Donnerstag erklärte, reichten die zuvor gemachten Beanstandungen für ein Tierhalteverbot nicht aus.
Das Veterinäramt warte deshalb auf die Verurteilung wegen Tierquälerei. Es habe dem Tierhalter bereits früher Auflagen zur Tierhaltung gemacht, die er aber nicht eingehalten habe: «Der macht nichts, was man ihm befiehlt», so Witzig. Besserung sei aber nicht zu erwarten.
Uneinsichtig
Das hatte der Tierhalter selbst am Schluss der erstinstanzlichen Verhandlung bestätigt. Auf die Frage, ob er wieder so vorgehen würde, antwortete er damals: «Ich würde nicht mehr lange fackeln. So einem störrischen Gaul gehört die Rübe ab».
Er selbst hatte sich vor Bezirksgericht auch eher störrisch gezeigt: Er hatte den Gerichtstermin zweimal platzen lassen und war beim dritten Termin wütend aus dem Saal gerannt. Das Urteil wurde damals in seiner Abwesenheit verkündet.
Bei der Verhandlung war es zu solchen Tumulten – verursacht durch den Angeklagten und Tierschützer – gekommen, dass der Richter den Saal hatte räumen lassen.



























