Schleudertrauma nach Auffahrkollision
Herisau. Bei einer Auffahrkollision wurde eine Person verletzt, Sachschaden entstand im Wert von 4500 Franken.
Ein Personenwagenlenker hielt auf der Poststrasse, kurz nach dem Obstmarktkreisel, vor einem Fussgängerstreifen an. Eine hinter ihm fahrende Lenkerin bemerkte dies zu spät. Ihr Fahrzeug kollidierte mit dem stillstehenden Personenwagen. Durch die Kollision erlitt der Lenker des anhaltenden Fahrzeuges ein Schleudertrauma. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von 4500 Franken.



























