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«Schlechter Scherz: Eidg. dipl. Babysitter?»

St.Gallen. CVP Kanton St.Gallen kritisiert die Pläne des Bundesrats zur ausserfamiliären Kinderbetreuung.

Die Medienmitteilung im Wortlaut:

Der Bundesrat will eine Bewilligungspflicht fürs Babysitten einführen. Die CVP Kanton St.Gallen kann diesem Vorhaben nichts abgewinnen. Dies wäre kontraproduktiv und würde lediglich zu mehr Bürokratie und neuen Verwaltungsstellen führen.

Folgt man dem Bundesrat, birgt die Betreuung von Kindern durch nicht ausgebildete und bewilligungslose Verwandte oder Nachbarn anscheinend unzählige Risiken und Gefahren, die nur mit mehr Bürokratie in den Griff zu kriegen sind. Der Bundesrat will einzig die Grosseltern von seinem Bürokratisierungswahn verschonen: Sie dürfen ihre Enkel weiterhin uneingeschränkt betreuen. Wer sich nicht den neuen Bestimmungen beugt, muss mit einer Busse von bis zu 5000 Franken rechnen. Beschäftigungsmangel in Bern?
Für Benedikt Würth, Präsident der CVP-Fraktion im St.Galler Kantonsrat, ist das Vorhaben des Bundesrates völlig unverständlich: «Die Idee gleicht eher einem Kinderstreich, der einem akuten Beschäftigungsmangel entsprungen ist. Wir brauchen weder zusätzliche Bürokratie und Fachstellen noch eidg. dipl. Babysitter. Das wäre völlig kontraproduktiv.» Er fordert: «Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass wir für eine kindgerechte Betreuung sorgen und den Familien nicht Steine in den Weg legen. Die Kinder sollen möglichst viel Spielraum für den Austausch und das Spielen mit andern Kindern erhalten. Quartierstrukturen und Spielgruppen sind zu stärken. Die Bürokratie aus Bern bewirkt im Gegenteil eine folgenschwere Schwächung wichtiger gesellschaftlicher Netze.» Würth will deshalb namens der CVP-Fraktion mit einer einfachen Anfrage von der Regierung wissen, wie sie sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorhaben des Bundesrats äussern will.

Status quo reicht

Auch Parteipräsident Urs Schneider kann über den Entscheid des Bundesrats nur den Kopf schütteln:
«Es braucht überhaupt kein neue Regulierungen und staatliche Kontrollen. Die heutigen Kurse und Bildungsmöglichkeiten insbesondere für Tagesmütter und Spielgruppenleiterinnen reichen völlig aus. Wenn schon eine neue Verordnung notwendig ist, dann wenigstens beschränkt auf die Tagesstätten und -mütter – und vor allem ohne zusätzliche staatliche Bürokratie, sondern automatisch verknüpft mit deren Ausbildungen.» Somit wären die Verwandten und Bekannten aus der Schusslinie und könnten weiterhin ohne unnötige Bürokratie Kinder hüten.

St.GallenSt.Gallen / 30.06.2009 - 11:11:27