Schläger von Kreuzlingen sind verhaftet

Kreuzlingen/TG. Nach den Angriffen auf zwei Männer beim Bahnhof hat die Kantonspolizei die mutmasslichen Täter verhaftet. Sie sind geständig.

Nach den Angriffen vom 21. Mai in der Unterführung des Kreuzlinger Hauptbahnhofes veröffentlichte die Kantonspolizei Thurgau am Donnerstag im Auftrag des Bezirksamtes Kreuzlingen Bildmaterial einer Überwachungskamera, welche die Täter gefilmt hatte.

Bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Videos gingen bei der Kantonspolizei Thurgau mehrere Dutzend Meldungen betreffend der möglichen Identität der Angreifer ein. Dies führte dazu, dass die drei unbekannten Täter identifiziert und verhaftet werden konnten.

Es handelt sich um drei 18- bis 20-jährige Schweizer aus dem Kanton Thurgau. Alle drei befinden sich derzeit in Untersuchungshaft und haben die Tat eingestanden.

Als Motiv haben die Täter angegeben, grundlos gehandelt zu haben. Die Opfer und Täter haben sich vor der Tat offenbar nicht gekannt.

Die beiden Opfer wurden bei den Angriffen leicht bis mittelschwer verletzt. Das Bezirksamt Kreuzlingen führt eine Strafuntersuchung.

Zum ersten Mal Video veröffentlicht
Auf Anordnung des Bezirksamts Kreuzlingen hatte die Kantonspolizei ein Video aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, auf dem die Täter zu sehen waren. Bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung gingen mehrere Dutzend Meldungen ein. Mit deren Hilfe konnte die Polizei die Täter identifizieren und verhaften.

Die Thurgauer Kantonspolizei hat zum ersten Mal eine Videosequenz aus einer Überwachungskamera veröffentlicht, bislang hatte sie nur Standbilder öffentlich gemacht. Die Thurgauer Strafprozessordnung erlaubt die Veröffentlichung von Videos oder Standbildern zur Orientierung der Öffentlichkeit und Mitwirkung bei der Fahndung.

Video-Veröffentlichung wird nicht Routine
Auch wenn in diesem Fall das Video ganz offensichtlich zum Erfolg geführt habe, werde man diese Art der Fahndung nicht alltäglich einsetzen, sagte Daniel Meili, Mediensprecher der Thurgauer Kantonspolizei, auf Anfrage.

Grundsätzlich müsste eine Veröffentlichung verhältnismässig sein, was bei dem brutalen Angriff der Fall gewesen sei. Eine weitere Voraussetzung sei laut Meili, dass andere Fahndungsmethoden nicht zum Erfolg geführt haben. So wurde das Video der Schläger von Kreuzlingen eine Woche nach der Tat veröffentlicht,
nachdem die Ermittlungen erfolglos verlaufen seien.

Ausserdem müsse das Bildmaterial gut genug sein. Da alle drei Voraussetzungen in diesem Fall gegeben waren, habe der Untersuchungsrichter die Veröffentlichung genehmigt.

Thurgau / 29.05.2009 - 09:55:28
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