Säugling in Glatt gefallen – War es fahrlässige Tötung?
Niederglatt/ZH. Im Zusammenhang mit dem Tod eines Säuglings, der samt Kinderwagen in die Glatt fiel, wird weiterhin ermittelt.
Am vergangenen Mittwoch, 1. April, kam es in Niederglatt zu einem tragischen Unglücksfall. Ein vier Monate alter Säugling stürzte in einem Kinderwagen in die Glatt und verstarb später trotz intensiver ärztlicher Bemühungen im Kinderspital.
Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland führt in diesem Zusammenhang eine Untersu-chung, um die Ursachen zu klären, die zum Tod des Säuglings geführt haben. Gemäss dem aktuellen Erkenntnisstand aus den bisherigen Ermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen tragischen Unglücksfall handelt. I
m Vordergrund steht die Frage, ob fahrlässiges Handeln das Geschehen beeinflusst hat. Diese Abklärungen sind noch im Gange.



























