
Sanierungsfrist für Kugelfänge verlängert
Frauenfeld. Die Thurgauer Regierung ist damit einverstanden, dass die Frist zur Sanierung belasteter Kugelfänge bei Schiessanlagen bis 2012 verlängert wird.
In ihrer Stellungsnahme zum Vorentwurf des Umweltschutzgesetzes des Bundes, erklärt die Kantonsregierung, die Ende November 2008 auslaufende, ursprüngliche Sanierungsfrist sei zu kurz gewesen. Die Entscheidungswege seien zu lang gewesen und die Budgets zu knapp, um diese Frist einhalten zu können.
Nicht bis 2020
Deshalb schliesse sie sich dem Vorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates an, die Frist um vier Jahre zu verlängern. Die Kommission schlägt diese Verlängerung für die Sanierung von Kugelfängen in Gewässerschutzzonen vor.
Für alle anderen Kugelfänge regt sie eine weitere Fristverlängerung bis 2020 an. Das lehnt die Thurgauer Regierung aber ab. Bei einer so langen lasse den Handlungsdruck nach, meint sie. So lange die Frist läuft, bekommen die Schützenvereine vom Bund Zuschüsse zur Sanierung.
Unwillige Vereine
Die Thurgauer Regierung beantragt zudem, es sei eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um Betreibern von Schiessanlagen Sicherheitsleistungen für eine spätere Sanierung verlangen zu können.
Falls nämlich ein Verein kein künstliches Kugelfangsystem einbaue und sich später auflöse, müssten Kantone und Gemeinden die Sanierung bezahlen. Einige Schützenvereine hätten bereits ein solches Vorgehen angekündigt. Dem müsse vorgebeugt werden.
Teure Sanierung
Die Thurgauer Regierung wendet sich auch gegen eine Sanierungs-Pauschalabgeltung von 8000 Franken pro Scheibe bei 300-Meter-Anlagen. Auf vielen Anlagen sei belastetes Material umgelagert und grossflächig verteilt worden, wodurch die Sanierung wesentlich teurer sei.
Die höchsten bisher im Kanton ermittelten Kosten hätten sich auf 93 000 Franken pro Scheibe belaufen bei Gesamtaufwendungen von insgesamt 1,12 Millionen Franken.