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Sanierung von Unternehmen künftig erleichtern

TG. Der Bund will mit punktuellen Anpassungen des Schuldbetreibungs-und Konkursrechts (SchKG) die Sanierung von Unternehmen erleichtern.

Dieser Absicht stimmt der Regierungsrat des Kantons Thurgau zu, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des eidgenössischen Justiz-und Polizeidepartements schreibt.

Nach dem Swissair-Zusammenbruch untersuchte der Bund den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er kam dabei zum Schluss, dass das geltende Recht für die Sanierung von Unternehmen sachgerechte und praktikable Lösungen zur Verfügung stellt und nicht vollständig überholt werden muss. Hingegen ortete er im Sanierungsrecht verschiedene Schwachstellen, die durch punktuelle Verbesserungen beseitigt werden sollten.

So soll das Nachlassverfahren des SchKG zum exklusiven Sanierungsverfahren und die Möglichkeit eines Konkursaufschubs in das Nachlassverfahren integriert werden. Gleichzeitig soll die Funktion der Nachlassstundung erweitert werden. Im Weiteren sollen die Rechte der Gläubiger gestärkt und die Anfechtung missbräuchlicher Vermögensverschiebungen erleichtert werden. Schliesslich sollen Dauerschuldverhältnisse wie beispielsweise Miet- oder Leasingverträge sofort aufgelöst werden können, ebenso soll es keinen automatischen Übergang von Arbeitsverträgen mehr geben.

Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen grundsätzlich einverstanden. Allerdings merkt er zur provisorischen Stundung an, dass im Falle eines Verzichts auf die Publikation dieser Stundung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwingend auf andere Weise darüber informiert werden müssten. Sie müssten so darauf aufmerksam gemacht werden, weil sie spätestens 60 Tage nach der Veröffentlichung der Nachlassstundung ihren Insolvenzentschädigungsanspruch stellen müssen.

Ausserdem macht der Regierungsrat darauf aufmerksam, dass zwingend ausgeschlossen werden müsse, dass die Sozialversicherungen als Gläubigerinnen zwangsweise Anteilsinhaberinnen werden, wenn sie einem Nachlassvertrag zugestimmt haben.

ThurgauThurgau / 16.04.2009 - 09:35:57