• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Sanierung und Erweiterung Schlosshafen

Arbon. Der Stadtrat beabsichtigt, die Sanierung und Erweiterung des Schlosshafens um 150 zusätzliche Bootsplätze ohne Gebührenerhöhung bei den bestehenden Plätzen zu realisieren.

Das überarbeitete Finanzierungsmodell, das der Stadtrat dem Parlament in seiner Botschaft vorlegt, geht von Kosten in der Höhe von 6,7 Millionen Franken aus. Das Modell soll primär durch auswärtige Mieter eines neuen Bootsplatzes vorfinanziert werden. Die Mehrkosten gegenüber dem Vorprojekt (5,3 Millionen Franken) sind aufgrund zusätzlich notwendiger Baumassnahmen sowie im Hinblick auf notwendige ökologische Ausgleichsmassnahmen und eine umweltschonende Bauweise entstanden. Der Abstimmungstermin ist auf den 28. September festgelegt. Stadtammann Martin Klöti ist überzeugt, dass alle Arboner vom neuen Hafen profitieren werden.

Keine Sanierungskosten für Arbon
Aus Sicht des Stadtrates kommt eine reine Sanierung des bestehenden Hafens, mit oder ohne Komfortsteigerung, nicht in Frage. Aufgrund des Vorprojekts und den zusätzlichen Abklärungen in der Projektphase hat sich der Stadtrat deshalb für die Sanierung und Erweiterung des Schlosshafens mit neu 385 Plätzen entschieden. In seiner Botschaft beantragt er beim Parlament, der Sanierung und Erweiterung des Schlosshafens um 150 Plätze in Höhe von 6,7 Millionen Franken und der Ergänzung im Hafenreglement zuzustimmen.

Anders als im Rahmen des Vorprojekts vorgesehen, will der Stadtrat dabei auf eine Erhöhung der Liegeplatzgebühren verzichten. Der Stadt Arbon entstehen dennoch keine Nettoinvestitionen, da die Investition für die Sanierung und Erweiterung vollumfänglich durch den Einkauf und die Vormiete von 115 Bootsliegeplätzen gedeckt sein wird. Die verbleibenden 35 neuen Liegeplätze werden ordentlich vermietet und erbringen einen zusätzlichen Ertrag in der Laufenden Rechnung von zirka 35’000 Franken pro Jahr.

Alle Arboner werden profitieren
Die Stadt Arbon befindet sich im Umbau von einer Industriestadt zu einer Dienstleistungs- und Tourismus-Stadt. Die Sanierung und Erweiterung des Schlosshafens setzt ein deutliches Zeichen in diese Richtung und ist ein Ziel im Legislaturprogramm 2007-2011.

Mit den 150 neuen Bootsplätzen ist es möglich, dass alle Arboner einen Bootsplatz erhalten oder breitere Bootsplätze beziehen können. Darüber hinaus können Arbons natürliche Ressourcen, die Landschaft und die Lage am See, zusammen mit dem Hafen als wichtige Argumente im Standortmarketing eingesetzt werden. Der Stadtrat ist überzeugt, dass von der Sanierung und Erweiterung des Schlosshafens alle Arbonerinnen und Arboner profitieren werden.

Mit Rücksicht auf Landschaft und Ökologie
Die Mehrkosten gegenüber dem Vorprojekt (5,3 Millionen Franken) sind aufgrund zusätzlich notwendiger Baumassnahmen (Abtiefung Hafenbecken, Gestaltung Steganlagen) sowie im Hinblick auf notwendige ökologische Ausgleichsmassnahmen und eine für die Umwelt schonende Bauweise entstanden.

Mit der Ausgestaltung des neuen Molenkopfes bekommt der Hafen einen gestalterisch markanten und gleichzeitig landschaftsverträglichen Abschluss. Die Form des Betonmolenelements ist eine Neuinterpretation der bestehenden Gestaltung der alten Seeufermauer im Bereich des alten Hafens. Die Mole ist seeseitig begehbar und hafenseitig als Sitzelement ausgestaltet. Am Fusse des Sitzelementes ist ein feines Lichtband über die ganze Länge der Mole eingelassen. Dieses Lichtband zeichnet nachts als Wahrzeichen den Molenkopf und gibt dem Schlosshafen Arbon einen unverwechselbaren Charakter.

Die neu konzipierten Liegeplätze sind alle über Schwimmstege erreichbar. Der Zugang zu den Stegen erfolgt über Schrägbrücken. Für das Ein- und Auswassern sowie für das Gewerbe sind Stegbereiche vorgesehen. Für das Jollensegeln und für das Segeln mit behinderten Mitmenschen wird beim Schlipf ein gut zugänglicher Steg realisiert. Die Querelemente stirnseitig der Stege sind für Gästeplätze vorgesehen. Für die Anbindesysteme wird eine möglichst grosse Flexibilität für die Platzbreiten verlangt. Es ist je ein Drittel mit Kettenplätzen, Pfahlplätzen und Plätzen mit Seitenstegen eingeplant. Eine genaue Festlegung der Platzbreiten kann erst nach der definitiven Anmeldung der Liegeplatzmieter erfolgen. Mit der geplanten Steganordnung erhält der Hafen genügend Anlegelänge, um eine angepasste Platzbreite (im Mittel ~3.50 m) für die 385 Plätze zu erhalten. Der Stadtrat ist überzeugt, dass Arbon mit der Sanierung und Erweiterung des Schlosshafens punkto Komfort und Sicherheit der Liegeplätze einen Hafen mit hohem Standard erhält.

Grosse Nachfrage ermöglicht Vorfinanzierung
Aufgrund einer Marktabklärung in der Region ist der Bedarf für eine Erweiterung des Schlosshafens in Arbon ausgewiesen. Bis heute haben sich zudem bereits über 130 Interessentinnen und Interessenten unverbindlich auf eine interne Liste der Bauverwaltung eintragen lassen. Die Stadt Arbon geht davon aus, dass sich auch künftige Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger für einen Bootsplatz interessieren. Es ist zudem zu erwarten, dass der Wohnungsbau in Arbon eine zusätzliche Nachfrage nach Hafenplätzen auslöst. Aufgrund der bestehenden Nachfrage und mit Blick auf die eigenen finanziellen Möglichkeiten hat sich der Stadtrat deshalb für das Modell der Vorfinanzierung mit Vormiete und Einkauf ausgesprochen. Gemäss der Formel „Investitionskosten – Vormiete = Einkaufssumme“ hat die interne Projektgruppe dem Stadtrat ein Rechnungsmodell für 115 Hafenplätze vorgeschlagen:


Approximative Investitionskosten
Erweiterung und Sanierung 6.7 Millionen
Vormiete (15 Jahre, 115 Plätze) 3.5 Millionen (zirka Fr. 30’000 / pro Hafenplatz)
Einkaufssumme 3.2 Millionen (zirka 28’000 Frankenk/ pro Hafenplatz)

Die Kosten für den Einkauf und die Vormiete der 115 neuen Hafenplätze über 15 Jahre belaufen sich dadurch auf rund 58’000 Franken pro Hafenplatz. Die Vormiete sieht eine Mindestfläche von 40 m2 pro Hafenplatz vor. Zudem sollen lediglich Pfahl- oder Seitenstegplätze (keine Kettenplätze) in Vormiete abgegeben werden. Einkauf und Vormiete bieten eine gesicherte Mietdauer von 15 Jahren, eine einmalige Möglichkeit für die Handänderung und eine verbindliche Option auf eine weitere Mietdauer von fünf Jahren.

[t]Verbindlicher Einkauf nach dem Parlamentsentscheid [t] Die vom Stadtrat vorgeschlagene Sanierung und Erweiterung des Schlosshafens muss aufgrund der Höhe der Investition durch das Volk genehmigt werden. Um im Frühjahr 2009 mit den Arbeiten beginnen zu können, muss die Volksabstimmung (vorbehältlich einer gesicherten Vorfinanzierung) am 28. September 2008 durchgeführt und das Geschäft am 15. April 2008 vom Stadtparlament genehmigt werden. Unmittelbar nach einem positiven Entscheid des Stadtparlamentes erhalten alle Interessenten für einen neuen Bootsplatz die Möglichkeit, ein verbindliches Angebot für den Einkauf und die Vormiete anzunehmen, beziehungsweise gegen Bezahlung eines Grundbetrags einen entsprechenden

Vorvertrag mit der Stadt abzuschliessen. Das Angebot der Stadt für den Einkauf und die Vormiete wird zudem öffentlich ausgeschrieben. Vorgesehen ist, dass die definitive Vergabe der neuen Bootsplätze nach Datum der Einzahlung des Grundbetrags erfolgt. Die Eröffnung des erweiterten Schlosshafens ist für den 1. Mai 2010 vorgesehen.


Bild 1 in Grossansicht
Bild 2 in Grossansicht

ThurgauThurgau / 22.01.2008 - 12:02:00