Sanierung ohne Bundesmittel
In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Sanierung der Pensionskasse SBB vertritt die Regierung von AR die Meinung, dass keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden sollen.
Der Regierungsrat lehnt eine erneute Finanzierung mit Steuergeldern ab; für ihn kommt nur eine Sanierung ohne Bundeshilfe in Frage.
Für den Regierungsrat wäre es ein falsches Signal an andere öffentliche Pensionskassen, wenn die Unterdeckung der SBB-Pensionskasse mit weiteren Bundesmitteln finanziert würde. Auch wettbewerbsrechtliche Überlegungen sprechen gegen eine erneute Bundeshilfe, weil eine Besserstellung der SBB gegenüber ihren Konkurrenten den Wettbewerb verzerren würde. Der Bund ist seinen finanziellen Verpflichtungen anlässlich der Entlassung der Kasse in die Unabhängigkeit vollumfänglich nachgekommen.
Die SBB-Pensionskasse wurde 1999 mit über 12 Mrd. Franken Steuergeldern vollständig ausfinanziert und mit einem Deckungsbeitrag von 100 Prozent in die Unabhängigkeit entlassen. Die Steuerzahler sind damit ihrer Verpflichtung vollumfänglich nachgekommen. Die SBB-Pensionskasse konnte als unabhängige Kasse auf einer fairen Basis starten. Auch die privaten Bahnen müssen die Sanierung ihrer Pensionskasse aus eigener Kraft regeln. Würde der Bund als Eigner der SBB dieser eine Milliardenspritze verpassen, käme dies einer Wettbewerbsverzerrung gleich.
Im Weiteren ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die Hauptursache einer Unterdeckung fast immer in einem jahre- oder gar jahrzehntelangen Ungleichgewicht zwischen den Beiträgen (Versicherte und Arbeitgeber) und den Versicherungsleistungen liegt. Eine solide geführte Vorsorgeeinrichtung nimmt ihre Verantwortung für das Gleichgewicht zwischen Finanzierung und Leistungen laufend mit Nachdruck wahr und verlässt sich nur beschränkt auf den dritten Beitragszahler, die Börse. Für viele Steuerzahlende, die die PK SBB und allenfalls die PK ASCOOP sanieren müssten, wäre eine weitere Ausfinanzierung durch den Bund nicht nachvollziehbar.



























