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Rund 6 Millionen Franken Mehrkosten

Frauenfeld. Auch im Thurgau sollen Nichterwerbstätige künftig Familienzulagen bekommen.

Die vorberatende Kommission des Grossen Rates hat am Regierungsentwurf zum neuen Familienzulagen-Gesetz nichts geändert.

Im Thurgau wird bereits jetzt die Kinder- und Ausbildungszulage von 200 beziehungsweise 150 Franken gezahlt, die auf Bundesebene ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend wird. Allerdings ist bisher das kantonale Gesetz noch nicht an weitere Neuregelungen angepasst.

Sechs Millionen Franken Mehrkosten für den Kanton
Dies soll mit dem «Gesetz über die Familienzulagen» nun geschehen. Die vorberatende Kommission hält in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht zu dieser Vorlage fest, die Neuregelungen verursachten dem Kanton als Arbeitgeber Mehrkosten von rund sechs Millionen Franken.

Der Regierungsrat war noch von sieben Millionen ausgegangen. Für die übrigen Arbeitgeber fallen Zusatzkosten von elf Millionen Franken an.

Wie die Kantonsregierung lehnt auch die Kommission Geburts- und Adoptionszulagen ab und will die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht an der Finanzierung ihrer eigenen Zulagen beteiligen. Dies hatte eine Motion gefordert, die aber keine Gnade fand.

Nichterwerbstätige bekommen Familienzulagen
Die einzigen Arbeitnehmenden, die selbst Beiträge zahlen müssen, sind jene, deren Arbeitgeber keine Beiträge an die Familienkassen zahlen müssen. Das sind laut Bericht 40 bis 44 Personen, die auf Hochseeschiffen oder bei deutschen oder österreichischen Firmen ohne Schweizer Sitz arbeiten.

Selbst mitfinanzieren müssen ihre Familienzulagen auch Nichterwerbstätige, sofern sie mehr als den Mindestbeitrag in die AHV einzahlen. Mit dem neuen Gesetz werden auch Teilzeitbeschäftigte volle Kinderzulagen erhalten.

Kein Lastenausgleich
Die Kommission will bei der Höhe der Zulagen nicht über die im Bundesgesetz festgelegten Beträge hinausgehen. Schliesslich habe man mit dem Gesetz eine Vereinheitlichung angestrebt, wird argumentiert.

Wie die Regierung verzichtet auch die Kommission auf einen Lastenausgleich zwischen den Familienkassen. Diesen hatten in der Vernehmlassung rund die Hälfte der Familienkassen abgelehnt.

Bei den Familienkassen wird mit dem neuen Gesetz verbindlich festgelegt, dass sie nur anerkannt werden, wenn sie mindestens 1000 Beschäftigte von fünf Arbeitgebern versichern. Die Kommission hält fest, dass Kassen, die diese Vorgabe nicht erfüllen, sich innerhalb von drei Jahren anders organisieren müssen.

ThurgauThurgau / 04.07.2008 - 14:25:00