«Rückzahlung der Steuern für Eineltern-Familien»
Reute/AR. Die Kantonsrätin Yvette Anhorn reicht eine Motion ein. Darin verlangt Sie, dass im Steuergesetz eine rechtliche Grundlage für die Steuerrückzahlungen an Einelternfamilien geschaffen wird.
Die Motion im Wortlaut:
Nach Art. 70ff der Geschäftsordnung des Kantonsrates vom 24. März 2003 reiche ich folgende Motion ein:
Aufgrund der letzten Steuerveranlagung ist bekannt, dass in Appenzell Ausserrhoden im Jahr 2008 1’238 Einelternfamilien mit gezählten 2’419 Kindern im abzugsfähigen Alter leben.
Wie in unserem Nachbarkanton St.Gallen wurden auch im Ausserrhodischen so genannte Eineltern-Familien ab dem Jahr 2001 zu hoch besteuert. Einige dieser Familien wurden ab der Steuererklärung 2004 dank einer Einsprache gegen die Veranlagung gemäss geltendem Bundesrecht besteuert, andere hatten das Pech, ihre Veranlagung bereits eingereicht zu haben und zahlten noch ein Jahr lang zuviel Steuern ein.
Bekanntlich hat das Bundesgericht am 26. Oktober 2005 entschieden, dass Alleinerziehende bei gleicher Kinderzahl genau die gleiche Steuerlast tragen müssen wie Verheiratete.
Im Juni 2008 nun hat unser Nachbarkanton aufgrund einer entsprechenden Gesetzesanpassung, erlassen am 16. April 2008 (Art. 316bis), auch die zuviel einbezahlten Steuergelder rückwirkend bis ins Jahr 2001 zurückbezahlt. Es konnten so rund 25 Millionen Franken in diejenigen Haushalte zurückfliessen, welche bekanntermassen grösstenteils an der unteren bis untersten Einkommensgrenze existieren.
In Appenzell Ausserrhoden wurde dieses Thema bereits durch das Postulat von Kantonsrat Ivo Müller am 18.06.06 aufgegriffen, von der Regierung und dem Kantonsrat aber abschlägig beurteilt. Da nun unterdessen der Kanton St.Gallen einen grosszügigen Entscheid gefällt hat, lohnt sich die Neubeurteilung der Sachlage.
Auch wenn der St.Galler Klägerin vom Bundesgericht beschieden wurde, dass das geltende kantonale Steuerrecht nicht fahrlässig verletzt worden sei und demzufolge eine rückwirkende Auszahlung zuviel bezahlter Steuern nicht erfolgen müsse, was so auch für Ausserrhoden gilt, so ist doch folgendes zu bedenken:
– Aus Gründen der Rechtsgleichheit ist eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen anzustreben, auch wenn das bedeutet, dass diese Rechtsgleichheit rückwirkend hergestellt wird.
– Das Parlament und die Regierung Ausserrhodens haben mehrmals öffentlich bekräftigt, eine soziale, fortschrittliche und grosszügige Familienpolitik betreiben zu wollen. Es soll vor allem gelingen, dass nachfolgende Generationen gerne in ihrem „Heimatkanton“ ansässig werden, ihren Beruf hier ausüben, das bestehende KMU stärken und somit die Steuerkraft erhalten wollen.
– Grundsätzlich scheint es angemessen, angesichts der bisher geschaffenen Reserven, sich grosszügig zu zeigen und in einem Spezialfall wie diesem die geschätzten 1,7 bis ca. 2 Millionen Franken (nach der Schätzung des kantonalen Steueramtes AR), welche notabene zuviel in die Staatskasse geflossen sind, wieder zurück zu zahlen, damit diese Haushalte das Geld direkt zur Verfügung haben.
– Gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bedarf es deutlicher Zeichen, dass auch die Einkommensschwächsten gestützt werden, sofern es im Bereich der kantonalen Möglichkeiten liegt.
Aus den genannten Gründen beantrage ich, dass im Steuergesetz eine rechtliche Grundlage für die Steuerrückzahlungen an Einelternfamilien (rückwirkend bis 2001) geschaffen wird. Der Text soll so formuliert werden, dass er unmissverständlich nur für die Rückzahlung für Einelternfamilien gilt.
Folgende Mitglieder des Kantonsrats Appenzell Ausserrhoden unterstützen diese Motion:
– Ivo Müller, Sägli 30, 9042 Speicher
– Edith Beeler, Vordorf 646, 9044 Wald
– Katharina Nef-Alder, Dürrhalden 11, 9107 Urnäsch
– Ernst Pletscher, im Buschtobel 61, 9411 Reute
– Peter Gut, Staedeli 777, 9428 Walzenhausen
– Luisa Hochreutener Huber, Tobelmüli 126, 9426 Lutzenberg
– Silvia Lenz, Langenacker 3, 9056 Gais
– Martin Brülhart, Kreckelweg 8, 9100 Herisau
– Norbert Näf, Poststrasse 19,9410 Heiden
– Regina Dörig-Kramis, Unterdorfstrasse 24, 9107 Urnäsch
– Annette Joos-Baumberger, Höhenweg 23, 9100 Herisau
– Ursula Rütsche-Fässler, Kreckel 6, 9100 Herisau
– Martin Hostettler, Moesli 2663, 9100 Herisau
– Werner Lieberherr, Schmiedgasse 58, 9100 Herisau



























