Rücksicht auf Appenzeller Naturheilmittel
AR. Die Gesundheitskommission des Nationalrates nimmt Rücksicht auf die Appenzeller Naturheilmittel.
Mit 18 zu fünf Stimmen entschied die SGK, die rund 3300 Heilkräuterpräparate aus Appenzell Ausserrhoden mit kantonalen Bewilligungen weiterhin zuzulassen. Die kantonale Registratur soll gültig bleiben, teilte SGK-Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) am Freitag, 4. April, den Medien in Bern mit.
Sonst folgte die SGK dem Ständerat. Die Spitäler sollen leichter eigene Arzneimittel herstellen und in der Schweiz nicht angebotene Präparate einführen können. Sie stellen rund 500 Arzneimittel her und importieren Medikamente, die hierzulande nicht zugelassen sind, weil sie wegen geringer Nachfrage gar nicht angeboten werden.
Die Teilrevision des Heilmittelgesetzes befreit die Spitäler von der Zulassungspflicht des Heilmittelinstituts Swissmedic. Die Einfuhr von seltenen Medikamenten wird erleichtert. Die Verpackungsbeschriftung und der Beipackzettel müssen nur noch in einer Amtssprache oder auf Englisch erscheinen.



























