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Romanshorn TG: Fussgängerstreifen muss aufgehoben werden

Der Fussgängerstreifen, der in Romanshorn am Knoten Kreuzlingerstrasse / Reckholdernstrasse über die Kreuzlingerstrasse führt, muss aufgehoben werden. Er ist zu gefährlich. Eine Verschiebung ist trotz intensiver Lösungssuche nicht möglich.

Die Mittelinsel bleibt als Querungshilfe bestehen.

Wer in Romanshorn an der Kreuzung Kreuzlingerstrasse / Reckholdernstrasse die viel befahrene Kreuzlingerstrasse zum Gasthof „zum scharfen Eck“ überqueren will, muss nach der Mittelinsel über zwei Fahrstreifen gehen: den Linksabbieger in die Reckholdernstrasse und die Hauptachse. Auf dem Linksabbieger warten oftmals Fahrzeuge, was zu gefährlichen Situationen führt. Der Grund: Die stehenden Fahrzeuge verdecken den auf der Hauptachse geradeaus fahrenden Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern die Sicht auf die vortrittsberechtigten Fussgängerinnen und Fussgänger bei der Mittelinsel. Auch die Fussgängerinnen und Fussgänger sehen herannahende Fahrzeuge oft zu spät. Beim kantonalen Tiefbauamt ist der Fussgängerstreifen deshalb als grosses Sicherheitsdefizit bekannt. Eine Optimierung ist trotz intensiver Lösungssuche nicht möglich, weshalb der Fussgängerstreifen aufgehoben werden muss. Das Risiko, dass jemand angefahren werden könnte, ist in diesem Fall zu hoch.

Trotz Lösungssuche kein Ersatz möglich

Zur Lösungssuche gehörte ein umfassendes Variantenstudium. Dabei wurde abgeklärt, wie der Kreuzungsbereich nach den verkehrstechnischen Anforderungen umgestaltet werden könnte, so dass der heikle Fussgängerstreifen in den Bereich mit nur einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zu liegen kommt. Eine mögliche Lösung konnte allerdings trotz Vorprojekt nicht umgesetzt werden, weil ein betroffener Grundeigentümer dem Kanton keine Dienstbarkeit für eine Sichtberme erteilen wollte. Diese wäre nötig gewesen, um die erforderlichen Sichtweiten freizuhalten. Andere Alternativen mussten verworfen werden, da sie zu weit von der Kreuzung wegliegen.

Da der Fussgängerstreifen nur wenig genutzt wird, ist eine ersatzlose Aufhebung vertretbar. Für einen Fussgängerstreifen ist eine Fussverkehrsmenge von mindestens 100 Fussgängerinnen und Fussgängern in den fünf meistbegangenen Stunden eines Durchschnittstages nötig. Dieser Wert wurde bei einer Erhebung 2021 weit unterschritten: Im erforderlichen Zeitraum wurden lediglich zwölf Personen gezählt. Die Eröffnung des McDonald’s-Restaurant mit Drive-In an der Kreuzung Kreuzlingerstrasse / Reckholdernstrasse hatte bisher keinen grossen Einfluss auf die Frequenz.

Die Demarkierung ist bis Ende 2023 vorgesehen. Die Mittelinsel bleibt bestehen. Die nächstgelegenen bestehenden Fussgängerstreifen liegen auf der Höhe Holzensteinerstrasse und Bachweg. Diese beiden bestehenden Fussgängerstreifen sind sicher und decken die wichtigen Wunschlinien- und Schulwegverbindungen ab.

 

Quelle: Kanton Thurgau
Bildquelle: Kanton Thurgau

Schweiz / 02.11.2023 - 10:11:54