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Rheinschwimmer müssen Regeln kennen

Basel. An heissen Sommertagen sind es wieder Hunderte, die bachab schwimmen, den Münsterhügel an sich vorbeiziehen lassen und die Strömung geniessen.

Ohne Regeln und einige Verbote geht’s aber leider nicht. Idealerweise schwimmt man auf der Kleinbasler Seite innerhalb der Uferzone, die mit blauen Bojen markiert ist. Und: Rheinschwimmen ist nur etwas für gute Schwimmer!

Letzten Mittwochabend ertrank im Rhein beim Birsköpfli ein 27-jähriger Mann. Das tragische Ereignis zeigt mit aller Deutlichkeit: So ein «Rheinschwumm» kann entweder ein beglückendes Erlebnis sein, aber auch lebensgefährlich. Ganz generell gilt – Rheinschwimmer meiden alle Brückenpfeiler und inbesondere deren Bug- und Hinterwasser. Und wenn wir schon bei den Gefahren sind: Auf dem Rhein tummeln sich nicht nur Freizeitkapitäne mit Motorbooten, Wasserfahrer, Kanuten und Ruderer. Auch für die Grossschiffahrt ist diese Wasserstrasse sehr wichtig. Auf ihrer Talfahrt sind diese grossen Schiffe sehr schnell und kommen leise von hinten. Deshalb schwimmt man nicht in den Schiffahrtsrinnen sondern eher am Ufer. Dringend empfohlen wird, innerhalb der mit blauen Bojen markierten Zone am Kleinbasler Ufer zu schwimmen.

Auch das Schwimmen von einem Ufer zum anderen ist sehr gefährlich. Talwärts fahrende Schiffe können nicht ausweichen! Deshalb empfiehlt es sich ständig Umschau zu halten. Zudem gilt auch beim Baden im Rhein die Grundregel «Sehen und gesehen werden!». Je nach Sonneneinstrahlung und Blendwirkung werden die Schwimmerinnen und Schwimmer von den Schiffs- und Bootsführern nicht oder erst spät erkannt. Eine möglichst grellfarbene Badekappe oder ein signalfarbener Kleidersack tut hier gute Dienste. Und weil irgendwelche Dummköpfe immer wieder leere Flaschen in den Rhein schmeissen, sind wegen der Scherben Badeschlappen empfehlenswert.

Ohne Verbote geht es leider nicht ganz. So darf man in den Hafenbecken und längs der Ufer des Hafengebietes ebensowenig baden wie in der Stauhaltung des Kraftwerkes Birsfelden und unterhalb des Stauwehrs. Gefährlich und darum verboten ist das Springen von den Brücken, weil nicht nur Schiffe unter der Brücke durchfahren, sondern auch plötzlich Schwimmer auftauchen – schon manche «Mutprobe» hat so mit einem Unfall geendet. Generell verboten ist das Sich-treiben-Lassen auf Luftmatratzen und Luftschläuchen und das Betreten von Landungsstegen und Fischergalgen.

Baden im Rhein ist nur etwas für gute Schwimmerinnen und Schwimmer und auch wenn es noch so schön ist: Kleinkinder mit «Flügeli» haben im Rhein nichts zu suchen. Und noch eine letzte wichtige Empfehlung: «Schwimme nie allein !» So kann man sich im Notfall helfen und mit anderen macht es erst noch mehr Spass!

Basel-StadtBasel-Stadt / 03.07.2009 - 08:45:34