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Revision Wasserreglement

Teufen. In Teufen ist eine Totalrevision des Wasserversorgungsreglements dringend notwendig.

Das heute gültige «Reglement betreffend die Wasserversorgung» stammt aus dem Jahr 1990. Im Jahr 2003 wurden nach der Totalrevision der Gemeindeordnung einige Neubenennungen vorgenommen, auf eine Gesamtrevision wurde jedoch verzichtet. Eine Totalrevision des Wasserversorgungsreglements inklusive Tarif ist dringend notwendig (organisatorische Veränderungen, neue gesetzliche und fachtechnische Vorgaben, Beseitigung von Lücken und Unklarheiten, Sicherung der Finanzierung).

Inhaltliche Änderungen

Das neue Wasserversorgungsreglement lehnt sich in der Gliederung an das Musterreglement des Branchenverbandes der Wasserversorgungen (Schweizerischer Verband des Gas- und Wasserfaches SVGW) an. Das Musterreglement wurde in zahlreichen Punkten an die Teufener Verhältnisse angepasst.

Bei den meisten Ergänzungen gegenüber dem heutigen Reglement handelt es sich um Präzisierungen, die sich in der täglichen Arbeit der letzten Jahre als notwendig erwiesen haben: Definition von Aufgaben, Abgrenzung von Zuständigkeiten und Eigentumsverhältnissen, technische Vorgaben, genaue Abläufe und Fristen, etc. Im neuen Reglement sind nur wenige Bestimmungen aufgenommen worden, die von der bisherigen Praxis abweichen:

– Die Kosten für den Bau von neuen Versorgungsleitungen für

Baulanderschliessungen sind neu von den jeweiligen Grundeigentümern zu tragen. Damit folgt die Wasserversorgung der Praxis, die bei der Erschliessung mit Strassen, Kanalisation und anderen Werken bereits angewendet wird.

– Die Eigentums- und Finanzierungsregeln bei Hauszuleitungen werden für die ganze Hausanschlussleitung inkl. Anschlussstück an die Hauptleitung und Schieber vereinheitlicht.

– Die Wasserversorgung stützt sich bezüglich Installationsbewilligungen zukünftig auf das allgemein zugängliche Register des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) ab.

– Die grösste Änderung betrifft das Finanzierungsmodell: Bezüglich Finanzierung besteht ein Handlungs¬bedarf, weil grössere Investitionen in die Anlagen der Wasserversorgung anstehen. Dies führt ohne Massnahmen zu einem Anstieg der Verschuldung. Das neue Reglement sieht deshalb eine Zweiteilung der Finanzierung vor: 1. Die Einwohnergemeinde Teufen als Eigentümerin der Anlagen der Wasserversorgung finanziert deren Bau und Erneuerung aus Steuermitteln und stellt diese Infrastruktur der Wasserversorgung zum Betrieb zur Verfügung. 2. Zur Deckung der Betriebskosten der Wasserversorgung erhebt diese von den Kunden wiederkehrende Benützungsgebühren.

Gebühren

– Die einmalige Anschlussgebühr wird neu auf die beanspruchte Leistung abgestimmt und anhand der effektiven Anschlussleistung und dem Löschwasserbedarf ermittelt. Die neuen Gebührenansätze wer¬den gegenüber heute für kleinere Anschlussleistungen wenig, für grosse Anschlussleistungen deutlich angehoben.

– Die jährliche Grundgebühr wird neu aufgrund der Zählergrösse bemessen und steht somit ebenfalls in einem Verhältnis zu der vom Kunden effektiv beanspruchten Leistung. Für Einfamilienhäuser wird die Gebührenhöhe belassen, für grössere Verbraucher wird die Gebühr angehoben.

– Unverändert beibehalten wird die mengenabhängige Verbrauchsgebühr aufgrund des effektiven Wasserverbrauchs gemäss Wasserzähler des Kunden.

– Damit die Gebühren noch besser den effektiv beanspruchten Leistungen entsprechen, sieht das Reglement zwei weitere Gebührenarten vor, nämlich eine jährliche Feuerschutzgebühr für Liegen¬schaften, die nicht an die Wasserversorgung angeschlossen sind und nur den Feuerschutz der Wasserversorgung beanspruchen sowie eine Bereitstellungsgebühr für saisonale Wasserbezüger oder Bezüger mit grossen Leistungsspitzen (z.B. Sprinkleranlagen).

Volksdiskussion

Der Gemeinderat hat den revidierten Reglementsentwurf genehmigt und zuhanden der Volksdiskussion vom 1. – 31. Mai verabschiedet. Eine Kurzfassung mit den wichtigsten Änderungen, der Reglementsentwurf, das Tarifblatt sowie das noch gültige Reglement können bei der Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 2. Stock, Büro 23 bezogen oder unter www.teufen.ch abgerufen werden. Wer in der Gemeinde wohnt, kann zu Sachvorlagen, die den Stimmberechtigten zu unterbreiten sind, dem Gemeinderat schriftlich Anträge einreichen. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, von dieser Orientierung und Mitwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Stellungnahmen und Anregungen sind bis spätestens 31. Mai 2008 schriftlich der Gemeindekanzlei einzureichen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 17.04.2008 - 10:34:00