Revision Ortsplanung und Baureglement
Urnäsch/AR. Die Vorarbeiten für die Revision der Ortsplanung und die Teilrevision des Baureglementes sind abgeschlossen.
In der im Sommer 2008 durchgeführten Volksdiskussion zur Ortsplanungsrevision erhielt die Bevölkerung die Gelegenheit aktiv mitzuwirken. Die eingegangen Vorschläge und Ideen sind in die vom Gemeinderat genehmigten Planungsinstrumente eingeflossen. Für die bereinigten und vom Gemeinderat verabschiedeten Planungsinstrumente muss jetzt das öffentliche Planauflageverfahren durchführt werden. Die Teiländerung des Zonenplans, die Zweckbestimmung der Grünzone, die Ausscheidung der Verkehrsflächen sowie die Zonen- und Schutzvorschriften des Baureglements liegen vom 4. März bis 3. April 2009 öffentlich auf.
Die Erlasse können in dieser Zeit auf der Gemeindekanzlei (2. Stock) während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet sowie mit bestimmten Begehren an den Gemeinderat Urnäsch einzureichen. Zur Einsprache legitimiert ist laut Baugesetz, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung hat.
– Auf der Gemeindekanzlei ebenfalls eingesehen werden können der Gemeinderichtplan, der Bericht zum Gemeinderichtplan sowie das Erschliessungsprogramm, für welche keine formelle Planauflage vorgesehen ist.
Wichtige Revisionspunkte der Ortsplanung
Die Revision der Ortsplanung umfasst nur geringfügige Änderungen bei den bestehenden Bauzonen. Als Ersatz für das bereits in die Kurzone umgezonte Gebiet Bahn erfolgt im Gebiet Dürrenbach eine Einzonung in die Industriezone. Das neue kantonale Baugesetz und die neue Bauverordnung, welche auf den 1. Januar 2004 in Kraft getreten sind, erforderte eine Überarbeitung des Baureglementes. Zudem werden im Zonenplan der Zweck der Grünzonen bezeichnet und Strassen und Plätze als Verkehrsflächen deklariert.
Weitere Anpassungen stehen im Zusammenhang mit den im neuen Baugesetz eingeführten Gefahrenzonen und den gestützt darauf erarbeiteten Gefahrenkarten. Darauf abgestützt sind innerhalb der Bauzone die entsprechenden Gefahrenzonen ausgeschieden. Die Revision des Baureglementes enthält im Weiteren die aufgrund von Erfahrung mit den bisherigen Regelbauvorschriften erforderlichen Anpassungen. Eine Erleichterung wird dabei bei der Nutzung der alten Bausubstanz angestrebt, indem eine höhere Ausnützung zugelassen wird. Schliesslich erforderte die Revision der Ortsplanung eine gesamthafte Überarbeitung des Gemeinderichtplanes.



























