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Revision des Steuergesetzes wird vorgezogen

AR. Der Regierungsrat ergreift angesichts der wirtschaftlichen Situation ausserordentliche Massnahmen, um die konjunkturelle Lage zu verbessern. Teile der für 2010 vorgesehenen Revision des Steuergesetzes werden vorgezogen.

Investitionen in Häuser, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sollen steuerlich bevorzugt werden. Ebenso hebt die Ausserrhoder Regierung die so genannte Dumont-Praxis auf, die den Unterhalt von alten Häusern erschwerte. Die Änderungen treten rückwirkend auf den Beginn der Steuerperiode 2009 in Kraft.

Das Projekt «Bauen und Wohnen» des Regierungsprogramms 2007 bis 2011 will die Sanierung der überalterten Bausubstanz im Kanton vorantreiben. Zu diesem Zweck und zur Stützung der kantonalen Konjunktur greift die Ausserrhoder Regierung zu zwei Massnahmen:

Einerseits werden energietechnische Investitionen, die dem Energiesparen in Gebäuden (Wärmedämmung) oder der Energieproduktion (Wärmepumpen, Fotovoltaik usw.) und so dem Umweltschutz dienen, steuerlich bevorzugt. Diese Massnahmen sollen den Unterhaltskosten gleichgestellt werden und steuerlich abgezogen werden können. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage will der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, dass diese Investitionen bereits ab dem 1. Januar 2009 rückwirkend steuerlich bevorzugt werden. Schon im Rahmen der laufenden Revision des Steuergesetzes wurde eine entsprechende Änderung beschlossen. Der Kantonsrat hat eine Motion, die die Förderung energietechnischer Massnahmen an Gebäuden verlangt, ohne Gegenstimme angenommen und zur Gesetzesänderung an den Regierungsrat überwiesen.

Andererseits will der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden die so genannte Dumont-Praxis abschaffen. Gemäss der Dumont-Praxis dürfen in den ersten fünf Jahren nach Kauf einer Liegenschaft keine Kosten steuerlich abgezogen werden, wenn sie der Instandstellung und nicht dem Unterhalt dienen. Damit wurde bis anhin dem entsprechend tieferen Kaufpreis Rechnung getragen. Diese Praxis schafften National- und Ständerat am 3. Oktober vergangenen Jahres ab. Nachdem die Referendumsfrist für die entsprechende Gesetzesänderung vor zwei Wochen (am 20. Januar 2009) ungenutzt verstrich, wird das entsprechende Bundesgesetz voraussichtlich auf Anfang 2010 in Kraft treten und den Kantonen eine zweijährige Anpassungsfrist gewähren. Appenzell Ausserrhoden aber wird diese Änderung schon drei Jahre früher, auf die Steuerperiode 2009 hin in der entsprechenden Verordnung umsetzen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hofft, dass Privateigentümer aufgrund dieser Massnahmen Investitionen in ihr Hauseigentum vornehmen und so mithelfen, die wirtschaftliche Situation im Kanton zu stützen. Im Gegensatz zu staatlichen Konjunkturförderungsprojekten, die erst verzögert und teilweise zu spät wirken, versucht der Regierungsrat, die kantonale Konjunktur mittels steuerlichen Anreizen positiv zu beeinflussen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 06.02.2009 - 09:09:00